Parlamentarische Bürgerinitiative
In Zusammenarbeit mit LENA, dem Ökobüro (als juridischer Know-How-Träger) und anderen befreundeten Bürgerinitiativen hat die PUK eine sog. Parlamentarische Bürgerinitiative zum 20jährigen Jubiläum Heinburg eingebracht.
Eine Parlamentarische Bürgerinitiative ist eine Petition an den
Nationalrat, die eine Frage der Bundeskompetenz berühren muss. Sie
dient in diesem Fall vor allem dazu, Gesetzesänderungen in zwei wichtigen Materiengesetzen (IG-L/Immisionsgesetz-Luft und UVP/Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) zu bewirken. Die geforderten Änderungen sollen verhindern,
dass das "Öffentliche Interesse" an Straßenbau einen höheren
Stellenwert als das "Öffentliche Interesse" an Gesundheitsfragen in
Bewilligungsverfahren erhält und Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten werden.Gleichzeitig ist es eine Maßnahme, das Donautal und seine Auen beginnend in Krems/Traismauer, über die Tullnerfelder Donauauen bis Klosterneuburg und letztendlich Lobau/Nationalpark Donauauen bis Hainburg vor extremen unumkehrbaren Schädigungen durch derzeit geplante Straßengroßprojekte zu schützen.
Kernanliegen ist, dass auch die Wirtschaft erkennen muss, dass "Nachhaltigkeit" kein Fremdwort ist: Lebensgrundlage ist ein ökologisch funktioniender Kreislauf, von dem der Mensch ein empfindlicher Teil ist, und nicht ungebremster Straßenbau oder anderer Raubbau an der Natur. Um den Unabwägbarkeiten der regionalen Umsetzung von im Prinzip guten Umweltgesetzen vorzubeugen regen wir an, raschestmöglich alle Agenden des Umweltschutzes in Bundeskompetenz überzuführen. Es kann auch nicht erwartet werden, dass ohne Zusammenführung dieser Agenden grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen sinnvoll abgewickelt werden können.
Der "politische Preis", der für solche Kompetenzverlagerungen gezahlt wird, wird sich in einer positiven Rendite in Gesundheit und Lebensqualität auswirken. Unsere Kinder werden es uns danken.
Erfolg!
Am Freitag 10. Dez. 2004, 12:15 wurde entsprechend dem Protokoll der Parlamentarischen Geschäftsordnung an Parlamentspräsident Dr. Khol von Lisa Pröglhöf (als "PUK-Erstunterzeichnerin"), Christian Schrefel (Vorstand LENA), der unterstützenden Nationalratsabgeordneten Heidemarie Rest-Hinterseer und mir als Sprecher der Plattform Umfahrung Klosterneuburg eine Parlamentarische Bürgerinitiative mit (inklusive der am heutigen Donau-Summit im Naturhistorischen Museum gesammelten) weit über 500 Unterschriften überreicht. Durch die zusätzliche Unterzeichnung durch Nationalrätin Rest-Hinterseer war sichergestellt, dass diese Eingabe auf jeden Fall im heurigen Petitionenausschuss behandelt werden wird, was uns auch durch Dr. Khol zugesichert wurde. Diese Unterschriftensammlung konnte in einem Rekordtempo von nur 8 Tagen durchgezogen werden. Die zeitliche Übereinstimmung mit dem 20jährigen Jahrestag der Besetzung der Hainburger Au ist nicht zufällig. Es soll damit ein Zeichen der vorweihnachtlichen Besinnung gesetzt werden, dass der Erhaltung der Natur ein extrem hoher Stellenwert eingeräumt werden muss, der nicht kurzfristigem Gewinndenken mit irreversiblen Schäden geopfert werden darf.
Trotz turbulenter Ereignisse im Parlament an diesem Tag (Rücktritt Strasser/ÖH-Gesetz) zeigte sich der offensichtlich sehr ortskundige Präsident Dr. Khol ziemlich interessiert am Anlass der PUK-Eingabe, die anhand eines mitgebrachten Plakats, auf dem die "Umfahrungsstraße" sehr sichtbar erkennbar ist, erläutert wurde. Pikantes Detail am Rande: 3/4 der Belegschaft des Präsidialbüros wohnt in Klosterneuburg....
Anliegen der Petition
Der Nationalrat wird ersucht,- sicherzustellen, dass Grenzwertüberschreitungen von Luftgütedaten innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Beobachtungszeitraums zu Verordnungen und Ausweisungen von Sanierungsgebieten führen,
- dass beim Straßenbau, die Immissionsgrenzwerte des IG-L „einzuhalten“ und nicht wie bisher „anzustreben sind,
- sicherstellen, dass sich Bürgerinitiativen schon im Vorstadium von Infrastrukturprojekten bilden und sich an den Planungen (Variantendiskussion) beteiligen können,
- gesetzlich zu verankern, dass sich Bürgerinitiativen an der Auswahl und Bestellung von Gutachtern beteiligen können (Vetorecht oder zwingende Möglichkeit der Bestellung eines Zweitgutachters),
- gesetzlich zu verankern, dass Bürgerinitiativen mit 1 %0 der Herstellungskosten bei Bahnprojekten und 2 %0 bei Straßen -und anderen Infrastrukturprojekten finanzielle Hilfestellung zur Wahrnehmung der ihnen im öffentlichen Interesse des Umweltschutzes gewährten Rechte zu erhalten,
- Akteneinsicht für Bürgerinitiativen bei Feststellungsverfahren zu ermöglichen,
- UVP-Verfahren für nichtig zu erklären, wenn Säumigkeit mit der Erklärung zum Sanierungsgebiet nach IG-L vorliegt und die Säumigkeit zu einer anderen UVP-Feststellungsentscheidung hätte führen können,
- sicherzustellen, dass Gegenstand der UVP und des Feststellungsverfahrens die tatsächlichen Grenzwerte zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung sind (derzeit hängt dies vom Landeshauptmann und vom Zeitpunkt der Ausweisung durch das BMU ab).
Anhang: Beispiel einer Verfahrensabwicklung in Klosterneuburg
(Bewilligungen des Straßenprojekts „B14 Umfahrung-Klosterneuburg“)Folgelose Missachtung zeitlicher und sonstiger Bestimmungen des § 10 IG –Luft.
27.08.2002 - der PM-10 Tagesmittelwert wird an der Klosterneuburger Messstelle zum 36. Mal überschritten.
Reporting der Luftgütedaten vom Land N Ö an das Umweltbundesamt – alle drei Monate
- Daher Beginn der 12monatigen Laufzeit für die Auftragserteilung einer Statuserhebung an das UBA : Ende November 2002.
- Bei Ausschöpfung des kompletten 12-monatigen Zeitrahmens: Fristende für die Auftragserteilung einer Statuserhebung an das UBA Ende November 2003.
- Landeshauptmann Dr. Pröll sucht aber erst Ende Jänner 2004 beim UBA um Statuserhebung an (er wurde vorher per Schreiben des UBA wegen seiner Säumigkeit gerügt).
Das wäre in unserem Fall Ende November 2003 gewesen!!!!!!
Der Landeshauptmann hätte im Maßnahmenkatalog
- das Sanierungsgebiet festzulegen
- im Rahmen der §§ 13 bis 16 Maßnahmen anzuordnen, die im Sanierungsgebiet oder in Teilen des Sanierungsgebiets umzusetzen sind.
- die Fristen ( § 12) zur Umsetzung der Maßnahmen (Z 2) festzusetzen.
Unzureichende Beschreibung von Kompetenzen im IG-L
Laut Auskunft des Umweltbundesamtes kann an Hand der vom Land Nieder-Österreich gelieferten Daten keine „echte“ Statuserhebung gemacht werden, sondern nur eine Vorstudie dazu. Der volle Titel dieser Studie lautet:“ Untersuchung der PM-10 Immissionssituation an den Niederösterreichischen Luftgütemessstellen unter Einschluss von chemischen PM-10-Inhaltstoffanalysen zur Vorbereitung der Erstellung einer Statuserhebung betreffend die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für PM 10 in den Jahren 2002 und 2003“.
Diese Vorstudie soll laut UBA Ende 2004, Anfang 2005 an den Landeshauptmann geschickt werden; wer, basierend auf dieser Studie, eine Statuserhebung macht (das Land selbst oder ein Zivilingenieurbüro....) entzieht sich der Kenntnis des UBA.
Unterlassung von UVP-Verfahren bei De-facto-Wissen um Luftgüte, auch wenn Verordnung „Belastetes Gebiet Kat. D“ noch nicht erfolgt ist
Feststellungsbescheid des Amtes der N. Ö. Landesregierung mit Datum 31.Jänner 2003.
Bemerkung dazu: Ende Nov.2002 findet jedoch die Übermittlung der PM10 Grenzwertüberschreitungsdaten für Klosterneuburg (Bezirk Wien-Umgebung) an das Umwelsamt statt - ab diesem Zeitpunkt war den NÖ-Hoheitsverwaltung bewusst, dass diese Daten eine Verordnung „Belastete Gebiete (Luft)“ auch für den Bereich Klosterneuburg zur Folge haben werden. Da aber laut UVP-Gesetz das Einreichdatum eines Projektes entscheidend ist, hat sich der Projektbetreiber - das Land NÖ - beeilt nicht nur UVP-Feststellungsbescheid, sondern auch die straßenrechtliche Verhandlung am 5.11.2003, also noch vor dem Erlass der Verordnung „Belastetes Gebiet Kategorie –D“ für Klosterneuburg unter Dach und Fach zu bringen.
Last modified
2004-12-27 12:18 PM