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Statuserhebung gemäß Immissionschutzgesetz-Luft

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Wie können die Vorschriften des Immissionsschutzgesetzes-Luft eingehalten werden? Dazu ein Musterbeispiel aus Vorarlberg, das neben dem Status auch mögliche Szenarien zur Problemlösung aufzeigt.
Feldkirch in Vorarlberg ist von seiner Größe (28.634 Einwohner) und Lage
(Stadtgebiet mit Grün im Nahbereich und bedeutender Verkehrsknoten in
Vorarlberg) mit Klosterneuburg vergleichbar. Auch hinsichtlich
Überschreitungen der im Immissionsschutzgesetz-Luft definierten Grenzwerte
sind Klosterneuburg und Feldkirch vergleichbar. Bezüglich Problemerkennung
und Problembewältigung bestehen jedoch Unterschiede. In Feldkirch befindet
sich die Station zur Messung der Luftgüte am unmittelbaren Kreuzungspunkt
von 3 zum Teil hoch frequentierten Landesstraßen. In Klosterneuburg dagegen
wurde die Station in ca. 900 m horizontaler und ca. 50 m vertikaler Abstand
errichtet. Außerdem wurde in Vorarlberg nach den Überschreitungen in den
Jahren 2002 und 2003 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine
Statuserhebung (inkl. Immissions- und meteorologische Situation, Verursacher
und vorläufiges Sanierungsgebiet, Bewertung von Szenarien zur Reduktion der
Emmissionen) durchgeführt.

Die Studie weist als Verursacher der Stickstoffdioxid-Immissionen zu 63% den
Verkehr, zu 20% die Arbeitsstätten und zu 16% die privaten Haushalte aus.
Bei den lungengängigen Feinstaub PM10-Immissionen ist der Verkehr zu 39%,
die Heizungen zu 12% und übrige regionale und lokale Quellen zu 49%
beteiligt.

Als Fazit zeigt sich u.a., dass nur bei erheblichen Verkehrseinschränkungen
oder in Kombination mit Partikelfilter für Dieselfahrzeuge die Grenzwerte
eingehalten werden können. Da insbesonders auch überregionale Quellen für
die PM10-Grenzwertüberschreitungen verantwortlich sind, ist das gesamte
Stadtgebiet von Feldkirch als voraussichtliches Sanierungsgebiet zu
definieren.

Hier können Sie die Studie herunterladen. (PDF, 1,2MB)
Last modified 2005-01-06 08:14 PM
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