Für Eilige: Kurzbeschreibung „Umfahrung B14 Klosterneuburg“ Stand: Juni 06
Das Projekt „Umfahrung B14 Klosterneuburg“, ursprünglich ein Bundesprojekt, durch Übergang der B-Straßen in Landeshoheit nun ohne ganzheitliches Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren auch zweitinstanzlich (durch das Land selbst) bewilligt. Verwaltungsgerichtshofbeschwerden zum straßen- und wasserrechtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Arbeiten im Grundwasser erfordern noch eine behördliche Bewilligung. Die wirklichen Bauarbeiten soll im Juli 2006 begonnen werden. Derzeit erfolgen nur „Einbautenumlegungen“.
Technisch handelt es sich um ein 3,6 Km langes Straßenprojekt , das von Wien aus gesehen im Wohngebiet knapp vor dem Bahnhof Weidling die Bahntrasse unterquert, im Wesentlichen Au-seitig genau entlang der Bahn verläuft und kurz nach der Martinskirche über eine ausladende Stelzenbrücke wieder ins Wohngebiet zurückführt. Der positiv besetzte Begriff der „Umfahrung“ trifft für das Projekt in keiner Weise zu.
Dabei sind zahlreiche Kunstbauten zu errichten, die bis tief ins Grundwasser hineinreichen (Unterführung Bahn, Kreisverkehr jenseits der Bahn, Unterführung des Weidlingbaches, Unterführung der Rollfährenstraße). Von der Auslegung handelt es sich um eine 3streifige, mit 12m Breite überdimensionierte Hochleistungstraße.
Eingereicht wurde nur dieses inzwischen als „Entlastungsstraße für den Stadtplatz“ bezeichnete Projekt, nicht jedoch die in den Schubladen liegenden Projektfortsetzungen, die Anbindung des Kierlingtales durch einen Tunnel durch den Ölberg („Martinstunnel“) und eine Anbindung an die Donauuferautobahn bei Korneuburg („Donaubrücke“). Die Einreichungsreife dieser Projektfortsetzungen wird insb. gegenüber der EU-Kommission bestritten, um sich nicht dem Vorwurf der unzulässigen Stückelung von Projekten auszusetzen und ein EU-Verfahren zu riskieren. Eine EU-Beschwerde der PUK war wegen „Geringfügigkeit“ der Beeinträchtigung des Natura2000-Gebiets (ca. 2ha Aufläche) nicht erfolgreich.
Allein für das eingereichte Projekt fallen Kosten von € 70 Mio. an. Die notwendige Anbindung des Gewerbegebietes allein – wenn auch an anderer Stelle – würde wesentlich billiger sein.
Das eingereichte Projekt mit seinem Korridor ins Martinsviertel ergibt aufgrund spezifischer Auslegungsdetails ökologisch und wirtschaftlich keinen Sinn. Die angepriesene „Entlastung“ des Stadtplatzes und einiger angrenzender Durchzugsstraßen ist minimal und verlagert die Belastung an andere Stellen. Eine noch dramatischere Wirksamkeit entfaltet es durch die kapazitätserweiternden Folgeprojekte, die überregionalen Transit bringen, ohne lokale Entlastung zu ermöglichen. Befürchtet wird die Einbindung in den „Ring um Wien“ und in die verschiedenen Richtung Budweis, Prag, Brünn, Industriegebiet Pressburg gehenden Hauptkorridore. Zur Rechtfertigung der hohen Kosten ist mit der Durchführung dieser Folgeprojekte zu rechnen.
Das Straßenprojekt verdrängt den schützenden Auwaldgürtel noch weiter von der Stadt weg und schafft einen Verkehrskorridor zwischen 50 und 100 Meter Breite. Behauptungen, der Straße müssten keine Bäume geopfert werden, sondern nur der Verlegung des Durchstichbettes, sind als Euphemismus zu qualifizieren. Insgesamt versiegelt werden 79000m2 Boden, Verlust an Baumbestand 47000m2 (oder 56000m2, je nach Rechenweise). Für einen Teil der Straße musste Natura2000-Gebiet in Anspruch genommen werden, was dadurch verschleiert wird, dass die der EU-Kommission gemeldeten Grenzen ohne fachliche Begründung nachträglich verändert wurden.
Insbesondere die Brückenzufahrt müsste durch die Au, und damit durch Natura2000-Gebiet geführt werden (ca. 1,7 Km). Zusammen mit dem Bau des Tunnels (ca. 1,2 Km) würde eine nach der Alpenkonvention verbotene neue Alpenquerung angelegt; tangiert wird zusätzlich auch noch das Biosphärengebiet Wienerwald-Thermenregion.
Es ist zu befürchten, dass unzulässigerweise die Ansiedlung der „Elite-Uni“ in Gugging und „spin-offs“ als Argument für die Folgeprojekte genutzt werden wird, obwohl dafür keine fachliche Grundlage besteht. Im Raum stehen auch raumordnungspolitische Veränderungen im Tullnerfeld, die weiteren Verkehr bewirken werden.
Dabei ist festzuhalten, dass Klosterneuburg (wie praktisch der gesamte Bereich des Verwaltungsbezirks Wien-Umgebung), per Verordnung des Lebensministers Sanierungsgebiet Kat. D (Luft-Feinstaub PM10) ist. Damit wäre für jedes Straßenprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Eine Genehmigung solcher Straßenprojekte ohne Verordnung substanzieller und sehr schwer erzielbarer Ausgleichsmaßnahmen erscheint mehr als zweifelhaft.
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