Lärmmessungen im Wienerwald
Geräuschkulisse Idyllischer Wienerwald
Geräusche sind allgegenwärtig und müssen zwar nicht immer Grund zur Beschwerde oder ähnlichem Ungemach sein. Immerhin ist es ein gewaltiger Unterschied neben einem säuselnden Bach zu liegen und mit der Seele zu baumeln oder sein Schlafzimmerfenster neben einem einsetzenden Presslufthammer zu haben.
Dass Lärm aber auch krank machen kann ist mittlerweile jedermann bekannt, allein die Lautstärke bzw. die Einwirkzeit bestimmt die Risken und Folgeschäden des „Konsumenten“.
Während die wöchentliche Einwirkzeit des üblichen Straßenverkehrs (75 Dezibel) bei etwa 40 Stunden pro Woche betragen kann, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen, liegt die Grenze bei einem Presslufthammer (105 Dezibel) nur mehr bei etwa 80 Minuten pro Woche. Danach braucht das Gehör eine längere Regenerierungspause. Alle darüber hinausgehende Zeiten bzw. Werte können bleibende Schäden verursachen.
Richtwerte für Gewerbelärm richten sich in Teilen Europas für:
Erholungs- und Kurgebiete mit Pflegeheimen bei Tag 45 dB bei Nacht 35 dB
Reine Wohnsiedlungen bei Tag 50 dB bei Nacht 35 dB
Gemeinnützige Wohngebiete bei Tag 55 dB bei Nacht 40 dB
Entwicklungszonen mit Wohnungen bei Tag 60 dB bei Nacht 45 dB
Messgröße: das Dezibel (dB = ein Zehntel eines Bel; benannt nach Alexander Bell)
Die Messwerte werden in Dezibel angegeben, sie messen den Schalldruckpegel. Dabei wird so bewertet, dass es dem Hörempfinden des Menschen entspricht (A-Filter).
Eine Zunahme von 10dB entspricht der subjektiven VERDOPPELUNG der wahrgenommenen Lautstärke.
Typischer Straßenlärm (50-70 Km/h) erzeugt ca. 71dB. Typische Lärmschutzmaßnahmen – so sie technisch überhaupt möglich sind – reduzieren den Schallpegel um ca. 10dB. Übrig bleibt im Nahbereich der „Umfahrungsstraße“ daher noch immer weit mehr als uns gut tut.
Hier finden Sie die gesamte Lärmmessung (PDF, 66kb)
Dass Lärm aber auch krank machen kann ist mittlerweile jedermann bekannt, allein die Lautstärke bzw. die Einwirkzeit bestimmt die Risken und Folgeschäden des „Konsumenten“.
Während die wöchentliche Einwirkzeit des üblichen Straßenverkehrs (75 Dezibel) bei etwa 40 Stunden pro Woche betragen kann, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen, liegt die Grenze bei einem Presslufthammer (105 Dezibel) nur mehr bei etwa 80 Minuten pro Woche. Danach braucht das Gehör eine längere Regenerierungspause. Alle darüber hinausgehende Zeiten bzw. Werte können bleibende Schäden verursachen.
Richtwerte für Gewerbelärm richten sich in Teilen Europas für:
Erholungs- und Kurgebiete mit Pflegeheimen bei Tag 45 dB bei Nacht 35 dB
Reine Wohnsiedlungen bei Tag 50 dB bei Nacht 35 dB
Gemeinnützige Wohngebiete bei Tag 55 dB bei Nacht 40 dB
Entwicklungszonen mit Wohnungen bei Tag 60 dB bei Nacht 45 dB
Messgröße: das Dezibel (dB = ein Zehntel eines Bel; benannt nach Alexander Bell)
Die Messwerte werden in Dezibel angegeben, sie messen den Schalldruckpegel. Dabei wird so bewertet, dass es dem Hörempfinden des Menschen entspricht (A-Filter).
Eine Zunahme von 10dB entspricht der subjektiven VERDOPPELUNG der wahrgenommenen Lautstärke.
Typischer Straßenlärm (50-70 Km/h) erzeugt ca. 71dB. Typische Lärmschutzmaßnahmen – so sie technisch überhaupt möglich sind – reduzieren den Schallpegel um ca. 10dB. Übrig bleibt im Nahbereich der „Umfahrungsstraße“ daher noch immer weit mehr als uns gut tut.
Hier finden Sie die gesamte Lärmmessung (PDF, 66kb)
Last modified
2004-12-27 11:50 AM