Verkehrstechnik GUTACHTEN der NÖ Landesregierung
Amt der NO Landesregierung Abteilung Bau-, Agrar- und Verkehrstechnik BD2-V-32480/038 Klosterneuburg, am 5. und 12. November 2003
Bitte beachten Sie besonders die roten Textpassagen am Ende des Dokuments
GUTACHTEN
1) Allgemeines:
Seitens des Amtes der NO
Landesregierung, Abt. ST7, Großprojekte, ist beabsichtigt eine
Umfahrung der B 14 im Bereich beginnend südlich der Kreuzung mit
der L 116 (ca. km 5,2) bis zu einer Einbindung in die L 118 (nächst
km 33,8) zu errichten. Aufbauend auf einer generellen Studie aus dem
Jahr 1989 wurden mehrere Varianten ausgearbeitet und nach Prüfung
durch ein inter-disziplinäres Projektteam das nunmehr
vorliegende Projekt ausgewählt und zur Bewilligung vorgelegt.
Von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung wurde darauf hin mit
Schreiben vom 2. September 2003 (10-L-16/2003) im Rahmen des
Verfahrens nach § 12 NO Straßengesetz um
verkehrstechnische Begutachtung ersucht. Die Projektsunterlagen
langten am 8..Oktober 2003 bei der Abteilung BD2 ein. Ergänzende
Unterlagen wurden mit Schreiben vom 14. Oktober (Fa. Werner Consult)
nachgereicht.
Die Begutachtung des Projektes erfolgte im Rahmen der Verhandlung vom 5. November 2003 sowie der Bürobesprechung bei der BH Wien-Umgebung am 12.11.2003.
Die Beweisthemen waren im Schreiben
vom 2. September 2003 folgendermaßen vorgegeben:
- Werden
durch die Projektierung der Trasse die verkehrstechnischen Vorgaben
und Richtlinien eingehalten?
- Ist die Eignung der B 14 Umfahrung
Klosterneuburg für das derzeitige und künftige
Verkehrsaufkommen gegeben?
Im Zuge der Verhandlung wurde das Beweisthema von der Behörde zusätzlich dahingehend erweitert, dass entsprechend den Bestimmungen von § 9 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 2.3 NO Straßen-gesetz 1999 in der geltenden Fassung auch die Situation der Anrainerzufahrten zu beurteilen ist.
2) Zur Verfügung stehende Unterlagen:
Zur Beurteilung lag das vom Zivilingenieur-Büro Kiener Consult ausgearbeitete Straßenbauprojekt vor. Dieses gliedert sich wie folgt:
- Technischer Bericht
-
Lageplan (Grundrissdarstellung} im Maßstab 1:500
-
Längenschnitte betreffend
- B 14 Haupttrasse
- Rampe 100,
Anbindung B 14/Weidling
- Rampe 101, Anbindung Weidling/B 14
-
Rampe 200, Kreisverkehr Aufeldgasse/Kreisverkehr L 116 -Verlegung
Aufeldgasse
- Anbindung Inkustraße
- B 14, Kreisverkehr
Aufeldgasse
- Kreisverkehrs 14/L116
- Rampe 310 und 320,
Anbindungen B 14/L2113
- L2113, Überführung B
14/Durchstich
- Kreisverkehr B 14/L 118 Albrechtstraße
-
Oberer Martinsteg
- Martinstraße jeweils im Maßstab
1:1000/1:100
- Regelquerschnitte im Maßstab 1:50 für
folgende Bereiche:
- Baulosanfang, Manöverstrecken
-
Baulosanfang, Haupttrasse
- Rampe 200, Anbindung Weidling
-
Anbindung Weidling, Kreisverkehr B 14 alt
- Bahnhof
Weidling/Aufeldgasse
- Bahntrasse, Durchstich Verlegung
-
Anbindung L2113, Niedermarkt
- Bahntrasse Niedermarkt
-
Martinsteg
- Anbindung L 118
- Absenkung Martinstraße
- Kreisverkehr Albrechtstraße
- Querschnitte im Maßstab
1:100
- B 14, Haupttrasse
- Rampenbereiche 100,101, 200 bis
Anbindung Weidling
- Aufeldgasse
- Inkustraße
-
Kreisverkehr
- Kreisverkehr Albrechtstraße
- Absenkung
Martinstraße
- Grundeinlöseplan im Maßstab 1:500
mit eingetragenen beanspruchten Grundflächen sowie den
umliegenden Grundstücken samt Parzellennumrnern und
Einlagezahlen sowie Namen und Anschrift der jeweiligen
Grundeigentümer
Weiters wurden ergänzend eine Verkehrsprognose (Einlagenummer E1) sowie eine Verkehrsuntersuchung (Einlagenummer 17) vorgelegt.
Im Zuge der Verhandlung am 5, November 2003 sowie im Rahmen der Bürobesprechung am 12. November 2003 wurden Ortsaugenscheine im Beisein der Behörde sowie der Vertreter des Straßendienstes und der Projektanten durchgeführt:
3) Befund:
Bestand:
Die B 14 Wiener Straße
verläuft von Wien kommend bis zur Kreuzung mit der L 116
Weidlinger Straße mit 4-streifigem Fahrbahnquerschnitt
annähernd in Nord-Süd-Richtung entlang der Franz
Josefs-Bahn. Ab der Kreuzung mit der L 116 verringert sich der
Querschnitt auf 2 Fahrstreifen und setzt sich in dieser Form in
Richtung Kierling fort. Auf Höhe des Bahnhofs Kierling
(nördliches Ende Niedermarkt) schwenkt die Trasse nach Westen.
Nördlich des Bahnhofes mündet die L 2113 Rollfährestraße
von Osten kommend in die B 14 ein. Diese verläuft in weiterer
Folge über den Stadtplatz. Am westlichen Ende des Stadtplatzes
münden von Norden kommend die L 118 und die L 118a
{Albrechtstraße und Hölzlgasse, als gegenläufige
Einbahnen geführt) in die B 14 ein. Im Bereich der B 14 ist von
Wien kommend bis zum Niedermarkt aufgrund der Lage unmittelbar neben
der Bahntrasse im wesentlichen nur an der Westseite eine durchgehende
Bebauung gegeben. An dieser Straßenseite verlaufen auch ein
Gehsteig und abschnittsweise Abstellstreifen. An der Ostseite ist
eine Bebauung nur im Bereich des Bahnhofs Weidling vorhanden. Ab dem
Bahnhof Kierling besteht eine beidseitige Bebauung, die sich auch in
der L 118 (bzw. L 11 Sa) bis zur Einmündung der Neubaustrecke
fortsetzt.
Die Kreuzungen der B 14 milder L 116 Weidlinger
Straße, der L 2113 Rollfährestraße sowie der L 118
und der L 118a sind derzeit durch VLSAs geregelt. Die
Haupterschließungsachse von der Wiener Stadtgrenze über
Niedermarkt, Stadtplatz und Kierling bis nach Gugging wird von der B
14 gebildet. Die Erschließung des Weidlingtals erfolgt durch
die L 116. die L 118 führt nach Kritzendorf und Höflein
bzw. in weiterer Folge nach Greifenstein (Bezirk Tulln). Beim übrigen
Straßennetz in Klosterneuburg handelt es sich mit wenigen
Ausnahmen um Gemeindestraßen.
Weitere Einzelheiten hinsichtlich der bestehenden Verhältnisse sind dem technischen Bericht (Punkt 3) zu entnehmen.
Was die Verkehrsbelastung betrifft,
so wurden vom hierfür zuständigen Zivilingenieurbüro
Snizek Verkehrsplanung für den Planfall 0 (Bestand 2000)
folgende Werte je 24 Stunden ermittelt:
B 14, Landesgrenze zu
Wien ca. 28.000
B 14, zwischen L 116 und Niedermarkt: zwischen
20.000 und ca. 23.000
B 14, westlich L 118 ca. 10.500
L 116
an der Einmündung in die B 14 ca. 10.000
L 118 an der
Abzweigung bzw. Einmündung in die B 14 ca. 16.500
Hinzu kommen etwa 8.000 -10.000 PKW, welche die Durchfahrtsmöglichkeiten durch die obere Stadt nützen.
Als Bestandprognose ohne Umfahrung
für das Jahr 2020 wurden folgende Verkehrswerte je 24 Stunden
hochgerechnet:
B 14, Landesgrenze zu Wien ca. 40.
800 B 14,
zwischen L 116 und Niedermarkt: ca. 25.000
B 14, westlich L 118
ca. 23.500
L 116 an der Einmündung in die B 14 ca. 15.700
Weitere Details der Verkehrserhebungen sind dem technischen Bericht (Kapitel 3 und 4) sowie der Verkehrsprognose (Einlagezahl E1) und der Zusammenfassung hinsichtlich der verkehrlichen Wirkung (Einlagezahl 17) zu entnehmen.
Beschreibung der Umfahrungstrasse:
Verknüpfung mit dem Bestand:
Die Neubaustrecke der B 14 beginnt nächst km 5,215 des
Bestandes im derzeit 4-streifigen Bereich. Der Fahrbahnquerschnitt
der B 14 wird sowohl zur Bahntrasse hin als auch zur bestehenden
Bebauung aufgeweitet. Dadurch wird die Errichtung einer in
Fahrbahnmitte abzweigenden Rampenfahrbahn für die Relationen von
und nach Wien möglich. Die Rampe unterfährt sodann mit
einer max. Längsneigung von 5,2% die nach Klosterneuburg
führenden Fahrstreifen der B 14 sowie die Trasse der Franz
Josefs-Bahn und mündet östlich der Bahn in das
Verknüpfungsbauwerk (Kreisverkehr) ein.
Von der Kreuzung mit der L 116 kommend erfolgt eine analoge Rampenanbindung abspringend aus der Fahrbahnmitte für die Fahrrelationen von und nach Klosterneuburg. Diese Rampe unterfährt die nach Klosterneuburg führenden Fahrstreifen und die Franz Josefs-Bahn mit einer max. Längsneigung von 8% und schließt Östlich der Bahn ebenfalls an das Verknüpfungsbauwerk an. Für den durchgehenden Verkehr auf der B 14 sind je Fahrtrichtung 2 Fahrstreifen mit einer Gesamtbreite von jeweils mind. 6,25 m vorgesehen. Der an der Westseite der B 14 vorhandene Parkstreifen entfällt im Bereich der Rampenabzweigungen aufgrund des erhöhten Breitenbedarfs.
Für den Fußgängerverkehr wird ein durchgehender Gehsteig mit einer Mindestbreite von 1,50 m hergestellt werden bzw. verbleibt der Bestand. Die Rampe von Wien kommend weist den gleichen Querschnitt wie die Hauptstraße auf. Für die von der L 116 kommende Rampe ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m zwischen den Hochborden vorgesehen, die Breite der beidseitigen Schrammborde beträgt mindestens 75 cm.
Der für die Verknüpfung mit der Umfahrungstrasse und der Aufeldgasse vorgesehene Kreisverkehr liegt unmittelbar östlich der Bahntrasse, nördlich des bestehenden Betriebsareals der Firma Baumax im Bereich der südöstlichen Ecke eines bestehenden Lagerplatzes des Baumarktes. Der Kreisverkehr soll einen Außendurchmesser von 39 m aufweisen. Die Breite der Kreisfahrbahn ist im Projekt mit 7,50 m ausgewiesen. An sämtlichen 4 Ästen sind Fahrbahnteiler vorgesehen. Die Längsneig-ungen der Kreisfahrbahn überschreiten 2,3 % nicht, die maximale Querneigung ist im Projekt unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren mit 2,5 % ausgewiesen. Die Breiten der zu- und abführenden Fahrstreifen der Haupttrasse betragen im Bereich der Fahrbahnteiler jeweils mehr als 5 m. Vom Kreisverkehr zweigen in weiterer Folge die Hauptstrasse der Umfahrung in Richtung nach Norden sowie der Anschluss zur Aufeldgasse und Inkustraße ab.
Haupttrasse der Umfahrung zwischen Kreisverkehr B 14 und Einmündung in die L 118:
Die Trasse der Umfahrung zweigt in nördlicher Richtung aus dem für die Verknüpfung dienenden Kreisverkehr ab und verläuft sodann gestreckt trassiert zwischen der Franz- Josefs-Bahn und der Aufeldgasse bis zur Donaustraße und in weiterer Folge entlang der Bahn bis km 8,3. Im Anschluss daran beschreibt die Trasse einen doppelten Gegenbogen beginnend mit einem Rechtsbogen gesehen im Sinne der Kilometrierung und schwenkt in Richtung nach Westen zur Einmündung in die L 118 bei Projektskilometer 8,825. Der geringste Bogenradius beträgt 50 m, dieser Abschnitt befindet sich auf Höhe des Überführungsbauwerks über die Franz-Josefs-Bahn. Ansonsten werden Bogenradien von mind. 130 m eingehalten.
Im Querschnitt weist die Haupttrasse 2 Fahrstreifen mit jeweils 3,75 m Breite auf. Daran schließen im tief gelegten Abschnitt jeweils 1 m breite asphaltierte Seitenfahr-streifen sowie 75 cm breite Schrammborde an. Die im Gelände liegende Trasse weist einen Querschnitt von 8, 50 m auf (2 x 3,75 m Fahrstreifenbreite zuzüglich jeweils 0,5 m asphaltierter Seitenstreifen) an die Fahrbahn schließen durchgehende Leistensteine und daran 1,25 rn breite Bankette an.
Im Längenschnitt steigt die Trasse der Umfahrung ausgehend vom Kreisverkehr B 14 mit max. 5 % bis etwa 1,5 m unter Niveau des Bestandes der Au-feldgasse. In weiterer Folge wird im Bereich der Donaustraße der Weidlingbach unterfahren. Die Längsneigungen der beiden Rampen betragen jeweils 6 %.
Die Trasse der Umfahrung verläuft in diesem Bereich auf etwa 220 m überdeckt. In Abänderung zum Projekt wurde bei der Bürobesprechung dazu angemerkt, dass aufgrund der Aufrechterhaltung des Ladeplatzes der ÖBB die Überdeckung um 40 m in Richtung nach Süden verlängert werden wird. Die Niveaulage der Trasse wird den neuen Gegebenheiten noch angepasst werden. Die entsprechenden Planunterlagen werden noch nachgereicht.
Nördlich der Unterführung des Weidlingbaches verläuft die Umfahrungstrasse ab dem Kunsthaus Essl annähernd im Niveau. Ab dem Überführungsbauwerk über dem Kierlingbach nächst km 7,410 fällt die Trasse mit 6 % und unterfährt die L 2113 Rollfährestraße. Danach steigt die Trasse mit 6 % bis etwa 1 m unter das Niveau der Franz-Josefs-Bahn und verläuft annähernd horizontal bis ca. km 8,4. Im Anschluss daran steigt die Trasse mit 8 % und überfährt die Trasse der ÖBB und die Martinstraße auf einem mehr als 220 m langen Brückentragwerk. Ab ca. km 8,770 verringert sich die Steigung auf 2,5 %. Diese Längsneigung wird bis zur Einmündung in den Kreisverkehr mit der L 118 beibehalten.
Verknüpfung der Umfahrungstrasse mit der L118:
Der Anschluss der Umfahrung an die L 118 ist in Form eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 34 m vorgesehen. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 7 m. Die L 118 bildet jeweils den nördlichen und südlichen Ast. Von Osten kommend mündet die Neubautrasse der Umfahrung in den Kreisverkehr ein. An der Westseite des Kreisverkehrs erfolgt die Anbindung des bestehenden Einkaufsmarktes der Fa. Spar.
Sämtliche Äste des Kreisverkehrs werden mit Fahrbahnteilem versehen. Die Zu- und ablaufenden Fahrstreifenbreiten betragen zwischen 4,50 und 5,50 m im übergeordneten Straßennetz. Die Abwicklung der Kreisfahrbahn ergab eine max. Längsneigung von 2,74 %, die max. Quemeigung war im Projekt mit 2,5 % ausgewiesen.
Neugestaltung der Anbindung_der L116 Weidlinger Straße:
Aufgrund des starken Linksabbiegestromes von Wien kommend in die L 116 ergibt sich bereits in der bestehenden Situation ein Rückstau der regelmäßig bis über die Alleestraße zurückreicht. Die Einbindung der Auf- und Abfahrtsrampe zum Kreisverkehr B 14 erfolgt jedoch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten zwischen Alleestraße und L 116 wodurch beim Fahrstreifenwechsel erhebliche Konflikte zu erwarten gewesen wären.
Die Kreuzung der B 14 mit der L 116 wurde daher in einen Kreisverkehr umkonzipiert. Der Kreisverkehr selbst soll einen Durchmesser von 31 m aufweisen. Die Breite der Gleisfahrbahn ist mit 7,50 m ausgewiesen. Zur Erleichterung des durchgehenden Verkehrs von Wien nach Klosterneuburg soll der rechte Fahrstreifen östlich des Kreisverkehrs vorbeigeführt werden (Bypass). Der linke Fahrstreifen wird über den Kreisverkehr geführt. Nördlich des Kreisverkehrs erfolgt nach ca. 70 m die Zusam-menführung auf einen Fahrstreifen und der Anschluss an den Bestand. Von Klosterneuburg kommend wird der Verkehr der B 14 auf einen Fahrstreifen in den Kreisverkehr geführt.
In der L 116 werden in Fahrtrichtung zur B 14 wie bisher 2 Fahrstreifen beibehalten. Der linke Fahrstreifen wird über den Kreisverkehr geführt, der rechte Fahrstreifen als reiner Rechtsabbiegestreifen in Form eines Bypass um die Kreisfahrbahn herum. Für die Fahrtrichtung vorn Kreisverkehr nach Weidling ist auf der L 116 ein Fahrstreifen vorgesehen. Der Taxi-Standplatz an der Nordseite soll grundsätzlich beibehalten, jedoch in westlicher Richtung verschoben werden.
Südlich der Kreuzung verlaufen die nach Wien führenden Fahrstreifen auf eine Länge von etwa 60 m durch einen Fahrbahnteiler getrennt und werden im Anschluss daran in Form einer Fahrstreifenaddition zusammengeführt.
Bushaltestellen sollen für die Fahrtrichtung nach Wien jeweils nördlich und südlich des Kreisverkehrs in Form von Regelbusbuchten angeordnet werden. Die Anordnung von 2 Haltestellen ergibt sich aus dem Umstand, dass für die von Klosterneuburg kommende Linie der Haltestellenbereich südlich der Kreuzung aufgrund des Fahrbahnteilers zwischen Kreisverkehr und Bypass nicht mehr bedienbar ist. Für die Fahrtrichtung nach Klosterneuburg ist eine Haltestelle südlich des Kreisverkehrs vorgesehen.
Anbindung der_Aufeldgasse/lnkustjraße an den Kreisverkehr B 14:
Die Aufeldgasse verbleibt bis auf Höhe derONr. 31 (nördlich Magdeburggasse) auf der bestehenden Trasse. Ab der Magdeburggasse erfolgt eine Verschwenkung etwa um eine Fahrbahnbreite in Richtung nach Osten. Auf Höhe des Baumax-Baumarktes, etwa 70 m nördlich der bestehenden Kreuzung Aufelgasse/inkustraße, erfolgt in Form eines Gegenbogens die senkrechte Einbindung in den neugestalteten Zubringer in den Kreisverkehr (nunmehrige Inkustraße). Die Fahrbahnbreite der neuen Aufeldgasse soll 6,0 m betragen. Im Bereich der Einmündung in die neue Inkustraße ist eine Fahrbahnaufweitung entsprechend dem Schleppkurvenbedarf für Schwerfahrzeuge vorgesehen. Als Anbindung an den Kreisverkehr mit der B 14 erfolgt nördlich der Einbindung der Aufeldgasse eine Neutrassierung, das als Inkustraße bezeichneten Straßenstücks. Vorgesehen ist eine Fahrbahn breite von 6,50 m mit entsprechenden Aufweitungen an der Einmündung in den Kreisverkehr. Die größte Längsneigung der neuen Inkustraße beträgt laut Projekt 6,0%. Nördlich der Einmündung der Aufeldgasse ist ein Linksabbiegestreifen vorgesehen.
Eine bestehende Zufahrt zur Firma Platteter & Tatzer wird südlich der Einmündung der Aufeldgasse am bisherigen Standort eingebunden.
Halbanschluss Rollfährestraße:
Im Bereich der Unterführung der L 2113 Rollfährestraße ist ein richtungsgebundener Anschluss an die Umfahrungstrasse von und nach Krilzendorf vorgesehen. Dieser erfolgt parallel zur Haupttrasse geführter Rampen, die beidseits der Umfahrung jeweils an der Nordseite der Rollfährestraße abzweigen. Die Rampen werden mit einer Fahrbahnbreite von jeweils 4,0 m zuzüglich 0,5 m asphaltierten Seitenstreifen beidseits ausgeführt. An die Fahrbahn schließen mit Hoch bordleisten und Leitschienen -abgegrenzte Schrammborde mit einer Breite von 0,75 m und 1,25 m an. Die max. Längsneigung der Rampen beträgt etwas weniger als 2,3%.
Die L 2113 wird im Bereich der Halbanschlussstelle verbreitert, sodass die Anordnung eines Linksabbiegestreifens von der B 14 (Niedermarkt) kommend, möglich wird. Die Fahrstreifenbreiten sollen jeweils 3,25 m betragen. Entlang der Südseite der L 2113 soll ein Gehsteig errichtet werden. Hinsichtlich der Höhenlage ergibt sich nur eine geringfügige Veränderung, die von der Unterführung unter der Franz Josefs-Bahn kommende Längsneigung entspricht mit künftig vorgesehenen 10% annähernd dem bisherigen Ausmaß.
Für den entfallenden Park&Ride-Parkplatz nördlich der Rollfährestraße wird östlich der Umfahrung und des Durchstichs ein Ersatzparkplatz vorgesehen.
Überführung Martinstraße:
Die Martinstraße wird im Bereich der Unterführung und der Umfahrung neu trassiert und geringfügig in westliche Richtung verschwenkt. Die durchgehende Fahrbahnbreite wird 3,80 m betragen. An der Ostseite ist ein 1,50 m breiter Gehsteig vorgesehen. Im Längenschnitt wird die Trasse um ca. 1 m gegenüber dem Bestand abgesenkt. Die Längsneigung wird max. 6% betragen. Die lichte Durchfahrtshöhe wird 3 m betragen.
Generelle Ausbauelemente;
Die Trassierung der Haupttrasse der Umfahrung erfolgte für eine Projektierungsgeschwindigkeit von 70 km/h. Ausgenommen hiervon war lediglich der Abschnitt ab dem Beginn der Überführung über die Franz Josefs-Bahn bis zur Einmündung in die L 118. Dieses Teilstück wurde für eine Projektierungsgeschwindigkeit von 50 km/h trassiert. Eine Projektierungsgeschwindigkeit von 50 km/h wurde auch für die Anbin-dungsrampen zugrunde gelegt.
Die Ausbauelemente {Bogenradien, Längsneigung, Kuppen- und Wannenradien) wurden entsprechend der RVS 3.23 für die jeweilige Ausbaugeschwindigkeit festgelegt. Einzelheiten sind dem technischen Bericht Kapitel 6.5 zu entnehmen. Die festgelegten Regelquerschnitte sind im Kapitel 6.6 enthalten.
Die Oberbaubemessung erfolgte für das zu erwartende Verkehrsaufkommen entsprechend RVS 3.63. Es ergab sich ein Fahrbahnaufbau gemäß Lastktasse II, Bautyp 1 (siehe Kapitel 6.6 des technischen Berichtes).
Leistungsfähigkeit:
Im Rahmen der Projektserstellung wurden auch Leistungsfähigkeitsnachweise für die Umfahrungstrasse an sich sowie für die künftig vorgesehenen Kreisverkehre geführt. Die Untersuchungen erfolgten jeweils für die Planfälle 2008 und 2020. Im Falle des Kreisverkehrs Weidlinger Straße wurde auch ein Planfall für das Jahr 2012 berechnet.
Was die Leistungsfähigkeitsnachweise für die freie Strecke betrifft, so wird auf Kapitel 6.3.2 des technischen Berichtes verwiesen.
Für die Kreisverkehre B 14/Aufeldgasse, L 118/Albrechtstraße sowie B 14/L 116 ergaben sich folgende Auslastungswerte:
|
B14/L 116 |
Planfall 2008 |
Planfall 2020 |
|
B14/L116 |
22-88% |
keine Werte |
|
B14/Aufeldgasse |
37-77% |
11-76% |
|
L118/Albrechtstraße |
34-74% |
29-98% |
Für den Kreisverkehr B 14/L 116 ergab sich für den Planfall 2012 eine Auslastung zwischen 20 und 100%. Die Belastung von 100% war auf dem von Klosterneuburg kommenden Ast gegeben.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Zusammenfassung im technischen Bericht {Seite 90 letzter Absatz), wonach das ausgearbeitete Projekt nicht dazu geeignet ist, alle künftigen zusätzlichen Anbindungen (Weiterführung nach Kritzendorf und Höflein, Martinstunnel zur Anbindung des Kierlingtales, Donaubrücke nach Korneuburg) hinsichtlich der Leistungsfähigkeit zu verkraften.
Situation der Anrainerzufahrten:
Für die an der Westseite der B 14 im Projektsbereich gelegenen Zu- und Abfahrten ergibt sich aufgrund der baulichen Situation, dass künftig nur mehr richtungsgebunden von Klosterneuburg zu- und in Richtung nach Wien ausgefahren werden kann. Von Wien kommend ist ein Umkehrmanöver beim Kreisverkehr Weidlinger Straße möglich.
Für die Ausfahrt nach Klosterneuburg wird eine Lösung dahingehend ins Auge ge* fasst, dass über die als Einbahn in Richtung nach Süden geführte schleifenförmig angelegte Johann Strauß-Gasse ein Umkehrmanöver ermöglicht wird. Da an der südlichen Einmündung der Johann Strauß-Gasse in die B 14 - es handelt sich hierbei um die Ausfahrt aus der Johann Strauß-Gasse - jedoch bereits ein aufgeweiteter Querschnitt mit mehr als 4 Fahrstreifen vorhanden ist, wird an dieser Kreuzung künftig eine Regelung durch eine VLSA vorgesehen werden. Dadurch soll eine verkehrssichere Ausfahrt nach links (nach Klosterneuburg) gewährleistet werden.
Ein ergänzendes Projekt über die Gestaltung der Kreuzung und der VLSA wird noch vorgelegt werden.
Zwischen den beiden Einmündungen der Johann Strauß-Gasse befinden sich derzeit 2 Grundstücks- bzw. Garagenanbindungen an die B 14. Seitens des Projektswerbers wird mit den betroffenen Grundeigentümern dahingehend in Verhandlung getreten werden, dass ersatzweise Aufschließ-ungen von der Johann Strauß-Gasse aus erfolgen können und somit diese Anbindungen entbehrlich werden. Sollte dies nicht möglich sein, so stellt eine weitere Möglichkeit die Verkürzung der Einbahnführung der Johann Strauß-Gasse bis zum südlichen Ende des Nord-Süd-Richtung verlaufenden Astes dar. Dies würde eine Zufahrt über die südliche Anbindung der Johann Strauß-Gasse und die Durchführung des PKW-Umkehrmanövers in einem verkehrsarmen Bereich ermöglichen.
Im speziellen betroffen von der Verkehrsführung sind auch die Grundstückszufahrten zu den Objekten Wiener Straße 114 - 122. Aufgrund der Abgrenzung des von Weidling nach Wien führenden Bypasses ist eine Zufahrt vom Kreisverkehr Weidlinger Straße kommend nur über eine Schleifenfahrt über die Alleestraße, Bertholdstraße und L 116 möglich. Gleiches gilt für die Ausfahrt in Richtung nach Klosterneuburg. Über die Gestaltung der Nebenflächen in diesem Bereich wird noch ein ergänzendes Projekt vorgelegt werden.
Betroffen von der Neugestaltung der Verkehrsanlagen ist auch die Zufahrt der Firma Grand in der Aufeldgasse. Aufgrund der Lage im Einmündungsbereich der neuen Aufeldgasse in die künftige Inkustraße ist eine Beibehaltung der bisherigen Ein- und Ausfahrt und damit der Bedienung der vorhandenen Halle nicht möglich. Es wird diesbezüglich noch das Einvernehmen mit dem betroffenen Betriebsinhaber hergestellt werden.
Weiters sind im Bereich
des Kreisverkehres L 118/Albrechtstraße beidseits der
Einmündung der Umfahrungstrasse je eine Zufahrt zu einer
Einzelgarage vorhanden. Es handelt sich hierbei um die Zufahrt zum
Anwesen Schuster (nördlich der Umfahrung} sowie zum unmittelbar
südlich der Umfahrung gelegenen Grundstück. Für die
Garagenanbindung nördlich der Umfahrung ist aufgrund der Lage im
Bezug auf den Fahrbahnteiler vor dem Kreisverkehr eine Ein- und
Ausfahrt in allen Relationen möglich.
Die Garagenanbindung
südlich der Umfahrung liegt unmittelbar im Bereich des dem
Kreisverkehr vorgelagerten Fahrbahnteilers. Dies bedeutet, dass
künftig nur eine richtungsgebundene Zu- und Abfahrt von
Klostemeuburg kommend bzw. zum Kreisverkehr möglich sein wird.
Ein Umkehrmanöver nach Klosterneuburg ist jedoch auf kurzem Wege
über den Kreisverkehr möglich. Eine Zufahrt von Kritzendorf
kommend macht in diesem Fall ein Wendemanöver im südlich
gelegenen Abschnitt der L 118 erforderlich.
Festgelegte Änderungen und Anpassungen:
Im Zuge der
Projektserörterung wurden am 5. und 12. November 2003 folgende
Änderungen und Anpassungen festgelegt:
1) Der
Taxi-Standplatz unmittelbar nach dem Kreisverkehr wird nicht nur
durch Bodenmarkierungen, sondern auch durch eine vorgezogene
Hochbordfläche abgegrenzt werden. Diese wird am Beginn des
Taxi-Standplatzes derart zurückverzogen werden, dass eine
Zufahrt zum Taxi-Standplatz im Vorwärtsgang möglich ist.
2) Die Querungshilfe südlich der Kreuzung B 14/L 116 wird
derart gestaltet werden, dass der Aufstellbereich für Fußgänger
zwischen dem vom Kreisverkehr und der L 116 kommenden Fahrstreifen
mindestens 2 m lang ist.
3) Bei der Querungshilfe über die L
116 wird geprüft werden, inwieweit westlich des
Querungsbereiches mit Hochbord abgegrenzte Inselköpfe vorgesetzt
werden können. Alternativ dazu wird die entsprechende
Adaptierung der Fußgängerunterführung unter der B 14
und Erweiterung derselben zur südwestlichen Kreuzungsecke hin
untersucht werden.
4) Nächst Profil 120 wird die Trassierung
derart abgeändert, dass der Wendepunkt der Querneigung nicht auf
Höhe der Fahrbahnkuppe liegt.
5) Über die Gestaltung
der Johann Strauß-Gasse als Umkehrbereich (einschließlich
VLSA-Regelung) wird ein ergänzendes Projekt vorgelegt werden.
6) Über die Gestaltung der Nebenflächen im Bereich der
Objekte Wiener Straße 110 - 122 wird in Abstimmung mit der
Stadtgemeinde Klosterneuburg ein Projekt vorgelegt werden.
4. Gutachten:
Was die Projektierung sowie die angewendeten Trassierungselemente betrifft, so entsprechen diese für die Haupttrasse sowie für die Rampen und der Berücksichtigung der festgelegten Projektierunsgeschwindigkeiten den einschlägigen technischen Richtlinien.
Hinzu kommt, dass das Projekt zusätzlich zur Entlastung der alten Trasse der B 14 eine erhebliche Verbesserung für die Anbindung des gesamten Betriebsgebietes Aufeldgasse/lnkustraße mit sich bringt. Die Anbindung dieses Gebietes erfolgte bisher lediglich über 2 schienengleiche Bahnüber-gänge bei der Donaustraße sowie der Straße nächst der Landesgrenze zu Wien und eine nur für PKW taugliche, einstreifige und stark höhenbeschränkte Unterführung nördlich des Baumax-Marktes. Im Hinblick auf die vorgenannten Faktoren sind somit - vorbehaltlich der Realisierung der unter den Punkten 1 - 6 angeführten Anpassungen und Änderungen - deutlich positive Auswirkungen zu erwarten.
Was die unter Punkten 1-6 angeführten Projektsanpassungen betrifft, so wird darauf hingewiesen, dass verkehrstaugliche und -sichere Lösungen sowohl für die Anrainerzufahrten als auch für den Fußgängerverkehr eine Grundvoraussetzung für eine verkehrstechnisch positive Beurteilung des Projektes darstellen.
Im Zuge der Realisierung
des Projektes sind jedenfalls nachstehende Punkte zu beachten:
1)
Der Anschlussbereiche an die Kreisverkehre sowie der Anschlussrampen
der Umfahrung an die L 2113 sind schleppkurvengerecht für die
größten zum Einsatz kommenden Fahrzeuge (LKW mit Anhänger
und Sattelfahrzeug) zu gestalten.
2) Für eine ordnungsgemäße
Entwässerung der Verkehrsflächen ist Sorge zu tragen. Auf
die Bestimmungen der RVS 3.65 "Entwässerungsarbeiten"
wird verwiesen.
3) Die Ableitung von Oberflächen wässern
aus angrenzenden Grundstücken darf auch nach dem Ausbau nicht
auf die neuerrichteten Straßen erfolgen.
4) In
Brückenbereichen angebrachte Absturzsicherungen (Geländer)
sind in der gleichen Standfestigkeit und Höhe wie genormte
Bundesstraßengeländer (gemäß ÖNORM B 4002
bzw. RVS) auszuführen.
5) Über die Endpylone bzw.
Endsteher des Geländer hinausragende waagrechte Geländerteile
sind nicht zulässig.
6) Sind im Bereich von Einmündungen
Brückengeländer angeordnet, so sind nach Maßgabe der
Sichtverbindung und der Sehstrahlenhöhe Sonderbauformen mit
horizontalen Durchzügen (Sehschlitzen) vorzusehen.
7)
Absturzgefährdete Bereiche sind mit einer ausreichend
standsicheren Absturzsicherung zu versehen.
8) Die Anbindung von
bestehenden Grundstückszufahrten an die neu gebaute Straße
hat im Einvernehmen mit den Betroffenen derart zu erfolgen, dass sich
gegenüber dem Bestand keine wesentliche Verschlechterung ergibt.
9) Überfahrbare Schachtabdeckungen sind nach den
Bestimmungen der ÖNORMen EN 124 (Aufsätze und Abdeckungen
für Verkehrsflächen) sowie B 5110 herzustellen.
10)Querungshilfen sind behindertengerecht auszuführen.
11
)Leitschienen sind an ihren Enden unter Niveau abzusenken und
ausreichend zu verankern.
12)Die neugestaltete Straßenbeleuchtung
ist gemäß den Bestimmungen der ö-NORM 0 1050 Klasse 1
auszuführen.
Was die Frage der Eignung für das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen betrifft, so zeigen die Berechnungen der Leistungsfähigkeit im technischen Bericht, dass die geplanten Kreisverkehre generell vom Beginn der Umfahrung an einzelnen Ästen eine relativ hohe Auslastung aufweisen.
Dies gilt im speziellen für den Kreisverkehr an der Kreuzung B 14/L 116. Dieser weist für den nach Wien führenden Ast bereits im Planfall 2008 - dies ist nach derzeitigem Informationsstand ein Jahr nach Eröffnung der Umfahrung - eine Auslastung von 88% auf. Damit ist bereits zu diesem Zeitpunkt jene Auslastung von 90%, welche entsprechend den Ausführungen der RVS bei Kreisverkehren nicht überschritten werden sollte, nahezu erreicht. Betrachtet man überdies den ermittelten Zeitpunkt einer 100%igen Auslastung so ist diese absolute Leistungsgrenze spätestens im Jahr 2012 erreicht. Ähnliches gilt in abgeschwächter Form für den Kreisverkehr L 118/Albrechtstraße. Hier wurde für das Jahr 2020 eine Austastung von 98% von der Umfahrung kommend errechnet.
Im vorliegenden Fall werden jedenfalls in absehbarer Zeit, nach Umsetzung des Projektes vor allem im Bereich des Kreisverkehres Weidlinger Straße deutliche Rückstauerscheinungen zu erwarten sein. Eine Genehmigung des Projektes bedeutet daher, dass diese Problerne bewusst mit in Kauf genommen werden. Festgehalten wird in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass für den zweistreifigen Querschnitt der B 14 im Planfall 2020 Werte von etwa 29.000 KFZ pro Tag für den Abschnitt nördlich des Kreisverkehrs hochgerechnet wurden. Ein derartiges Verkehrsaufkommen ist auf einem zweistreifigen Querschnitt generell kaum mehr zu bewältigen.
Geht man von den Bestimmungen des § 9 Abs 1 NO Straßengesetz aus, so sind Straßen derart zu planen, zu bauen und zu erhalten, dass sie den zu erwartenden Verkehr entsprechen. Ob diese Forderung erfüllt werden kann, stellt grundsätzlich eine Rechtsfrage dar. Im Hinblick auf den Umstand, dass im technischen Bericht die zu erwartenden Probleme der Leistungsfähigkeit bereits nachgewiesen wurden, kann aus verkehrstechnischer Sicht die Erfüllung der im Gesetz enthaltenen Forderung jedenfalls nicht bestätigt werden.
Zusammenfassend wird daher noch einmal auf die Ausführungen am Ende des technischen Berichtes hingewiesen, wonach das vorliegende Projekt nicht dazu geeignet ist sämtliche künftig möglichen verkehrswirksamen Zusatzmaßnahmen, wie etwa die Umfahrung von Höflein und Kritzendorf, die Anbindung des Kierlingtales (Martinstunnel) sowie die Verbindung einer neuen Donaubrücke nach Korneuburg zu bewältigen. Dieser Aussage kann im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Verkehrsdaten jedenfalls vollinhaltlich beigepflichtet werden.
Der Gutachter
(Dipl.-lng. Zenker)
Verkehrstechnischer Amtssachverständiger