Gutachten zu Verkehr und Luftgüte
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens hat die PUK Gegengutachten zu Verkehrsfragen, Luftgüte und Umwelthygiene von den Universitäts Professoren Knoflacher und Macoun eingeholt.
Ein paar einleitende Kommentare Prof. Knoflachers zu Gutachten generell:
- Verkehrskonzepte und Zeitdauer: Verkehrskonzepte müssen in einem Abstand von fünf, maximal acht Jahren überarbeitet werden, um
a) dem Stand des Wissens in der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen
b) die sich ändernden Randbedingungen zu berücksichtigen
c) die Wirkungen der umgesetzten Maßnahmen zu kontrollieren
Seit 1986 ist dies in Klosterneuburg nie wieder passiert. Die Verkehrspolitik in Klosterneuburg arbeitet daher seit dieser Zeit ohne solide Grundlagen.
- Die scheinbar unaufhaltsame Verkehrszunahme:
Gemeint ist dabei der Autoverkehr. Autoverkehr ist aber ein künstliches technisches System. Künstliche technische Systeme können nicht zunehmen, sondern diese Art von Verkehr wird gemacht. - Hinweis auf Gutachter und widersprüchliche Gutachten:
Treten Widerspruch zwischen Gutachtern und Gutachten auf, sind diese aufzuklären, erst dann kann die Politik Entscheidungen treffen. Sich jene Gutachten herauszunehmen, deren Ergebnisse einer bestimmten Gruppe entsprechen, ist verantwortungslos und unseriös. - Das Umfahrungsprojekt als Ausrede für Entlastung der Oberstadt heranzuziehen, ist seit den Erfahrungen mit der Sperre der Buchberggasse irrelevant. Die Oberstadt und auch das Stadtgebiet von Klosterneuburg können von den Risiken und Bedrohungen aus dem Zuwachs des Verkehrs aus dem Tullnerfeld innerhalb einer Woche, maximal nach zwei Wochen, befreit werden. Die Sperre der Buchberggasse genügt dazu. Der Stau verschwindet nach einer Woche, maximal zwei Wochen, viele Ortsteile werden sofort entlastet.
- Leistungsfähiger Anschluss an das Industriegebiet von Professor Knoflacher: Dieser Anschluss wurde im Auftrag der B-initiative von Professor Knoflacher geplant und dem Amt daher eine Landesregierung vorgestellt (unter Anwesenheit von Gemeinderat Professor Schmidt). Ein Zivilingenieur hat die technische Machbarkeit dieses Anschlusses überprüft und bestätigt. Es gibt sogar mehrere Varianten. Die Frage der Finanzierung ist keine fixe Vorgabe, da das Gewerbegebiet nicht nur der Stadt Klosterneuburg, sondern auch dem Land Niederösterreich dient. Da das Land nun im Besitz der gesamten Bundesstraßenmittel ist, kann es in Übereinstimmung mit der Gemeinde mithelfen, eine für das Land befriedigende und für die Gemeinde wirtschaftlich tragbare Lösung zu finanzieren.
- Bestehendes Umfahrungsprojekt und Umfahrungslösungen Professor Knoflacher (ca. 1986): Zwischen diesen beiden Projekten bestehen fundamentale Unterschiede. Das bestehende Umfahrungsprojekt öffnet das bestehende Ventil aus und in Richtung Tullnerfeld und wird damit die Verkehrsbelastungen auf der Wiener Straße noch weiter massiv ansteigen lassen. Das Umfahrungsprojekt Professor Knoflacher sieht eine lokale sparsame Umfahrung des Martinsviertels und der Engstelle auf der Landeshauptstelle 118 vor, ohne dass das Ventil dadurch zerstört wird. Mit zu diesem behutsamen Projekt gehört aber auch der gleichzeitige Rückbau der Wiener Straße nach den Prinzipien zukunftsorientierter Verantwortung mit der Verkehrsplanung: Verschmälerung der Fahrstreifen, Alleen und Grünstreifen, um die verloren gegangene Lebensqualität in diesem Bereich Klosterneuburgs zumindest teilweise wieder herzustellen.
- Amtsgutachter: Die Verwendung von weisungsgebundenen Beamten als Gutachter ist absolut unzulässig in Verfahren dieser Art, insbesondere dann, wenn die gleiche Behörde, nämliche Landesregierung (und Bezirkshauptmannschaft) Antragsteller des Projektes ist. Der Landeshauptmann ernennt die Bezirkshauptleute, der Landeshauptmann ist gleichzeitig aber auch Betreiber des Projektes. Es soll Bürgerinitiative sowohl die EU wie auch den Europäischen Gerichtshof einschalten.
Das komplette Gutachten im PDF-Format (PDF, 250kB)
Last modified
2004-12-27 01:12 PM