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Stellungnahme zu "Bauterror" in Klosterneuburg

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Presseinformation zur moderierten Veranstaltung „Stoppt den Bauterror“ am 16. März 2007, 18:30 im Gasthof Trat, Klosterneuburg-Weidling

Titel:     Kampf gegen Windmühlen?

Uttl:      Sinnvolle Bereinigung der Sünden der Vergangenheit wird Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Alibiaktionen bringen wenig.

 

Grundlegende Haltung der PUK

Grundsätzlich wird im städtischen Kernbereich verdichtete Bauweise befürwortet, wenn auf die historisch gewachsenen Ortskerne in den einzelnen Katastralgemeinden Rücksicht genommen wird.

Verdichtete Bauweise ist Voraussetzung für lebendiges kommunales Leben. Wesentlich für die Attraktivität solcher Zentren ist die Verfügbarkeit von Nahversorgung, sozialen Einrichtungen (Kindergärten, Jugendzentren, Treffs für alle Altersgruppen), kulturelle Infrastruktur (multifunktionale Veranstaltungszentren mit breit gefächertem Freizeitprogramm), Arbeitsplätze, Gastronomie, medizinische Versorgung, verkehrsberuhigte Zonen, Anbindung an den Öffentlichen Verkehr.

Als extrem problematisch wird die kontinuierliche Zersiedelung der Landschaft durch Einfamilienbauten gesehen. Diese erzeugt gewaltige Infrastrukturkosten (Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energieleitungen, Kommunikationsleitungen, Straßenbau und –erhaltung, Winterdienst, zusätzliche Pendlerparkplätze, unwirtschaftliche Streckenführung für den Öffentlichen Verkehr) und stellt einen Flächenverbrauch dar, der die Umweltproblematik verschärft. Darüber tragen Siedler in diesen Bereichen wenig zur Finanzierung des Klosterneuburger Haushalts bei, weil sich das Zentrum ihrer Lebensinteressen (Arbeit, Konsum, Kultur, Freundeskreis) überwiegend in der Metropole findet, und Kaufkraft abfließt bzw. gar nicht erst zufließt.

Die NÖ Bauordnung liefert praktisch keine Handhabe, um „gewachsene Strukturen“ im Sinne eines kommunalen Lebenszentrums zu schützen. Die vorgesehene Zentrumszonenregelung wird leider missbraucht, um die Ansiedlung großer Betriebe in Bereichen zu ermöglichen, die keine „gewachsene Struktur“ haben, wie etwa im Gewerbegebiet.

In vielen Bereichen von Klosterneuburg gibt es also solche kommunalen Lebenszentren nicht, sondern vielfach eine Ansammlung von Familienhäusern und Villen, die den Charakter einer Schlafstadt immer weiter festigen.

Besondere Probleme ergeben sich trotz geringer Parzellengröße und begrenzter Bebaubarkeit (z.B. 25% oder degressiver Verbauungsdichte) bzw. Bauklasse (I-II) bei Zusammenlegung mehrerer Parzellen, weil dann Bauwerke errichtet werden können, die weit größer als die umliegenden sein können. Darüber hinaus wird das Zersiedelungsproblem weiter verschärft, weil nicht gleichzeitig eine entsprechende Infrastruktur geschaffen wird. Die Haltung von Wohnbaugesellschaften ist aus ökonomischer Sicht leider nur zu verständlich.


Ruder herumreißen?

Eine Reihe von Regeln müsste eingeführt werden, den Wildwuchs zu begrenzen:

  • Zustimmungspflicht der Gemeinde vor Zusammenlegung von Parzellen, ev. mit Erteilung von Auflagen
  • Max. Zahl von Einwohnern pro Parzelle festlegen (Erweiterung des „Mauerbacher Erkenntnisses“, das die Bevölkerungsdichte regelt)
  • Verkehrserregerabgabe einführen
  • Ausweitung der gemeindeeigenen Möglichkeiten Baulandwidmungen, Bebauungsverordnungen, Bauplatzerklärungen usw. davon abhängig zu machen, ob Nahversorgung und öffentliche Verkehrsanbindung gesichert sind
  • Aufschließungsabgaben nach tatsächlichen Aufschließungskosten staffeln
  • Breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umwidmungen, Veränderung von Geländeformen, ähnlich dem UVP-Verfahren unter Mitwirkung von NGOs
  • Mitbestimmung von Anrainerparteien bei der Bestellung von Gutachtern
  • Herausarbeiten von Bebauungsrichtlinien, die den besonderen Charakteristiken von Umlandgemeinden von Metropolen Rechnung tragen
  • Veranlassen von Baustopps (mit Ausnahme von 1- und 2-Familienhäusern) wie in Perchtoldsdorf, Mödling, Baden um integrierte Planung von Grätzln und lenkendes Eingreifen in Bebauungsbestimmungen zu ermöglichen – die erfolgreichen Vorgehensweisen anderer Gemeinden können abgekupfert werden!
  • Strikteres Nutzen der Möglichkeiten des Regelsystems des UNESCO Biosphärenparks Wienerwald und der Landschaftsschutzgesetze
  • Budgetieren von Entschädigungszahlungen für Um- bzw. Rückwidmungen
  • Tauschgrundstücke für großvolumige Bauten in Zonen anbieten, in denen verdichteter Wohnbau Sinn macht. Damit könnten Kleinparzellen (hier ist vor allem die noch aktivierbare Baulandreserve gemeint) von der Bebauung „geschont“ werden. Tausch und Liegenschaftszusammenführungen sind gesetzlich sogar vorgesehen (Erschließungs- und Neuordnungs-Umlegung), und sind im Kompetenzbereich der Gemeinde angesiedelt (bekannter ist das im landwirtschaftlich/forstlichen Bereich übliche Flurbereinigungsregelsystem).

 

Populismus ist nicht angebracht!

Resolutionen an das Land NÖ sind kein probates Mittel, die aktuellen großvolumigen Bauvorhaben zu stoppen. Der Theaterdonner während der letzten Gemeinderatssitzung täuscht vor, dass in laufende Verfahren eingegriffen werden könne und schafft Fehlerwartungen bei den betroffenen BürgerInnen.

Selbstverständlich kann allen Anrainern nur empfohlen werden, sämtliche rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, die sich im Rahmen der Rechtsverfahren anbieten, bzw. den Konsens mit Bauwerbern zu suchen.

Da die Weichen für die Fehlentwicklung weit zurückliegend in der Vergangenheit gestellt worden sind, sind seitens der Stadtgemeinde ehestmöglich Verhandlungen mit dem Land anzusetzen, um neue und adäquate Lösungen für Umlandgemeinden zu finden.

Aus unserer Sicht ist nur solidarisches Vorgehen mit anderen Wiener Umlandgemeinden zielführend.

Die Gemeinde sollte die weiter oben angesprochenen Punkte in einen Forderungskatalog aufnehmen, mit dem in Verhandlungen mit dem Land eingetreten wird.


Last modified 2007-03-16 02:20 PM
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