Presseinfo zur Übergabe des Manifests an hochrangige Politiker
Titel: Übergabe eines Manifests an Spitzenpolitiker und
Beschwerde an die Volksanwaltschaft
Uttl: PUK protestiert schärfstens gegen öffentlichkeitsfeindliche
Grundhaltung von Behörden und Spitzenpolitikern
Die PUK nimmt den Beginn der Bauarbeiten zur
„Umfahrung B14 Klosterneuburg“ zum Anlass, um ein Manifest an Landeshauptmann
Dr. Erwin Pröll und Bundesminister DI Josef Pröll zu übersenden.
Parallel dazu erfolgte eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft.
Manifest zur Erhaltung einer lebenswerten Umwelt
Dieses Manifest der Plattform Unser Klosterneuburg (PUK) richtet sich an den verantwortliche Spitzenpolitiker aus dem Lebensministerium BM DI J. Pröll und an den für die Umsetzung von Umweltschutzgesetzen zuständigen Landeshauptmann von NÖ Dr. E. Pröll.
Das Manifest wurde anlässlich einer Versammlung im Juni dieses Jahres, bei der renommierte Vertreter des Österreichischen Umweltschutzes, wie Gen. Dir. Prof. Dr. Bernd Lötsch, Univ. Doz. Dr. Peter Weish und Univ. Prof. DI Dr. Hermann Knoflacher das Wort ergriffen haben, vorgestellt. Reden und ein Videoclip dieser Veranstaltung zu finden auf http://unser-klosterneuburg.org/archiv/aktivitaeten/aufruehstueck_reden.
Dieses Manifest der PUK enthält zentrale Grundsatzforderungen wie den
- Vorrang von Gesundheit vor unbeschränktem Individualverkehr
- Höheren Mitteleinsatz für öffentlichen Verkehr
- Verstärkung von Maßnahmen für „Sanfte Mobilität“
- Respekt vor geschützten Lebensräumen (Natura2000-Gebiete)
- Maßnahmen zur wirkungsvollen Reduktion von Schadstoffen
Dieses Manifest wird unterstützt von der Umweltschutzorganisation GLOBAL2000, dem Forum Österreichischer Wissenschaftler für Umweltschutz und der Plattform von Bürgerinitiativen LENA.
Für dieses Manifest wurden über 1000 Unterstützungserklärungen abgegeben. Motive von UnterzeichnerInnen finden sich auf http://unser-klosterneuburg.org/archiv/briefe/manifest_kommentare. Absicht war, dieses Manifest den beiden Spitzenpolitikern durch eine kleine Delegation persönlich zu überreichen. Nach über 1½ Monaten Vertröstungen bzw. dezidierter Ablehnung durch die Büros der beiden Herren nehmen wir zur Kenntnis, dass ein Ressortminister und ein Landeshauptmann für dringende Anliegen von besorgten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern persönlich keine Zeit finden, was umso befremdlicher ist, als in Vorwahlzeiten allgemein Bürgernähe demonstriert wird.
Beschwerde bei der Volksanwaltschaft
Anders als die seitens der PUK unterstützten noch laufenden Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof, die sich gegen die wasserrechtlichen und straßenrechtliche Bewilligung des „Umfahrungsprojekts B14-Klosterneuburg“ richten, setzt die Beschwerde bei der Volksanwaltschaft dort an, wo für Bürger keinerlei Rechtsmittel vorgesehen sind.
Damit hat eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft zwar keine Chance, aktuelles Geschehen aufzuhalten, wohl aber Unzulänglichkeiten in der grundsätzlichen Gesetzeslage bzw. deren Umsetzung aufzuzeigen und den Gesetzgeber mittelfristig zu veranlassen, Novellierungen dieser Gesetze vorzunehmen.
Im Detail geht es um drei problematische Vorgehensweisen der Behörden:
1.
Eine Verwaltungsbehörde kann, unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit, in einem „Feststellungsverfahren“ feststellen,
dass für ein bestimmtes Projekt keine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen sei. Damit wird für
Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen vorweg die Parteienstellung unterbunden.
Pikanterie am Rande: für das Klosterneuburger „Umfahrungsprojekt“ war eine UVP
seitens des Verkehrsministeriums bereits gestartet worden, wurde aber nach Übernahme
der Kompetenz für Landesstraßen vom Land NÖ für nicht erforderlich befunden –
also de facto eingestellt, als ob sich durch Kompetenzübergang an den
Auswirkungen des Straßenprojekts irgendetwas geändert hätte.
2.
Das Immissionsgesetz
Luft (IG-L) enthält Spielräume für
die Umsetzung von Maßnahmen gegen Luftschadstoffe, die unserer modernen
Informationsgesellschaft spotten: jede BürgerIn kann im Internet die
laufenden Werte für Luftschadstoffe, wie sie in den Messstellen kontinuierlich
aufgezeichnet werden, Minuten nach ihrer Entstehung ablesen – aber für die
Verordnung von Sanierungsgebieten oder gar das Erlassen von Massnahmenkatalogen
stehen Jahre (!) zur Verfügung.
Pikanterie am Rande: durch „geschickte“
Wahl des Einreichungszeitpunktes für das „größte Projekt aller Zeiten in
Klosterneuburg“ (Zitat Bürgermeister), zu einem Zeitpunkt, wo die
Schadstoffbelastung Klosterneuburgs amtsbekannt war, erspart sich das Land NÖ die Durchführung einer UVP.
3.
Reduktion
des Natura2000 Gebietes in Klosterneuburg um Teilen der „Umfahrung“ Platz zu
machen.
Laut Gen. Dir des Naturhistorischen Museums Bernd Lötsch ist die Au in
Klosterneuburg durch die Stadtnähe wertvoller als ein Nationalpark, weil die
Wohlfahrtswirkung für Menschen höher ist.
Pikanterie: auch hier führt eine Säumigkeit
in der Verordnung des Natura2000-Gebiets zu einer Möglichkeit, die der
EU-Kommission gemeldeten Grenzen nachträglich wieder zu reduzieren, und so eine
„Berührung“ des Straßenprojekts mit dem Schutzgebiet zu umgehen. Wäre dies
nicht so erfolgt, wäre ein rechtlich
ganz anderer Umgang mit dem eingereichten Straßenprojekt erforderlich gewesen,
bzw. sogar dessen Durchsetzbarkeit sehr in Frage gestellt gewesen.
Aus Sicht der PUK ist ein schnellstmögliches Umdenken in Bezug auf Umweltschutz, auch im Hinblick auf die Treibhausgasproblematik erforderlich.