Halbwahrheiten in der NÖN
Klarstellung zu Ihrem Artikel „ Fellergraben spaltet
Parteien“ (Woche 34/2008)
Sehr geehrter Herr Redakteur Fuchs,
da sich die Presseaussendung von Mag. Wimmer/„Grüne“ nicht nur gegen den von mir sehr geschätzten DI Lebeth (SPÖ), sondern auch gegen die Plattform Unser Klosterneuburg (PUK) richtet, möchte ich mit diesem Schreiben ein wenig „Licht ins Dunkel“ zum Abstimmungsverhalten der PUK zu besagtem Tagesordnungspunkt der GR-Sitzung v.14.12.2007 bringen.
Umweltstadtrat Wimmer betont besonders, dass sich die SPÖ zumindest nur der Stimme enthalten hat, die PUK aber (mit der FPÖ!) gegen diesen Antrag gestimmt hat; einem Antrag in dem es um die Erhaltung zweier Biotope (Wald oder Feuchtbiotop) gegangen ist.
Wie häufig bei Mag Wimmer, ist das Ganze aus dem Zusammenhang gerissen, nicht einmal als Halbwahrheit, sondern schon fast als absichtliche Manipulation zu bezeichnen, da er in seiner Aussendung verschweigt, worum es in diesem Gemeinderats-TO-Punkt in Wirklichkeit gegangen ist, und warum die PUK dagegen gestimmt hat.
In diesem Antrag ging es um die nachträgliche Bewilligung von Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Bebauungsplanes 03/ 2006 (schon einmal von der TO-einer GR-Sitzung genommen); im Speziellen um die Umwidmung eines von der Lage und Bebauungsmöglichkeit eher minderwertigen Grundstückes/Feldgasse von Bauland in Grünland und im Gegenzug die Umwidmung eines Grünland-Grundstückes/Fellergraben - beste Bebauungs- und Verkaufslage - in Bauland. Beide Grundstücke gehören ein und demselben Besitzer - der Verdacht einer Gefälligkeits-Umwidmung drängt sich auf (wurde von Fellergraben-Anrainern ähnlich gewertet).
Die PUK hat zu diesem Antrag folgende Meinung geäußert (nachzulesen im GR-Protokoll v. 14.12.2007):
1.) Offensichtliche Gefälligkeits-Umwidmung für einen „Begünstigten" (das war auch der Grund warum die FPÖ dagegen gestimmt hat).
2.) Die Plattform UNSER Klosterneuburg plädiert dafür beide Grundstücke als geschützte Grünlandbereiche (Wald und Feuchtbiotop) auszuweisen (natürlich mit finanzieller Entschädigung für den Eigentümer durch die Stadtgemeinde - wird z.B. in der Schweiz schon seit längerem praktiziert)
3.) Keine Zustimmung kann die PUK der in dem Antrag angestrebten Unterschutzstellung nur eines geringen Grundstücksteiles/Fellergraben als Feuchtbiotop geben (also nur einem Teil des Biotops), während der überwiegende Teil des zu schützenden Grundstückes im Fellergraben zum Bauland umgewidmet wird.
Aus diesen drei Gründen war es den beiden PUK Mandataren wichtig sich nicht nur der Stimme zu enthalten, sondern gegen den Antrag zu stimmen. Denn in diesem Antrag ging es primär um eine nachträgliche höchst "eigenartige" Flächenwidmungsplan-Änderung und nicht, wie von Umweltstadtrat Wimmer behauptet, um die Erhaltung von Wald- oder Feuchtbiotopen.
Mit freundlichen Grüssen
GRin Lisa Pröglhöf