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Selbst einfachste Umlegungsarbeiten erfordern bereits die Arbeit im Grundwasser

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Für die PUK ist fraglich, ob diese Arbeiten nicht bereits konsenslos (ohne entsprechende grundwasserrechtliche Genehmigung) durchgeführt werden

PRESSEINFORMATION/STELLUNGNAHME ZUR PARKDECK-DISKUSSION

Versetzen eines Schachtes

Im Bereich des Rattenlochs werden Einbautenumlegungen vorgenommen. Bereits 5 Meter unter Straßenniveau kommt Grundwasser zu Tage.

Um einen Schacht versetzen zu können, wird eine Pumpe angeschlossen, die lt. Aussage eines Poliers ca. 20 Liter/Sekunde leistet. Das abgepumpte Wasser wird in den normalen Kanal gepumpt.


baustelle_grundwasser1.jpg


Was passiert mit dem Grundwasser?

Durch Abpumpen wird in einem von uns nicht feststellbaren Umkreis („Grundwassertrichter“) der Grundwasserstand abgesenkt. Das beeinträchtigt unter Umständen die Nutzbarkeit umliegender Brunnen.

Gravierender ist jedoch, dass laut Aussagen unseres Geohydrologen Arbeiten im Grundwasser immer eine Verkeimung oder Verseuchung dieses Grundwassers bewirken, die sich sehr weit fortsetzen kann. Da diese Baustelle unmittelbar auf der B14 liegt, der man kaum Keimfreiheit attestieren wird, und bei der auch zweifellos Erdölderivate (Treibstoff- und Teerreste) abgelagert sind, besteht hier Gefahr für diejenigen, die dieses Wasser nutzen.


Werden hier behördliche Auflagen umgangen?

Entsprechend den Auflagen des wasserrechtlichen Bescheides zum Bau der „Umfahrung B14-Klosterneuburg“ muss vor Beginn des Bauens im Grundwasser eine grundwasserrechtliche Genehmigung erwirkt werden. Es hat unseres Wissens noch keine diesbezügliche Verhandlung stattgefunden. Wir vermuten, dass hier ohne jegliche Schutzmaßnahme für das Grundwasser „munter d’rauf los“ gegraben und Schächte versetzt werden.

Last modified 2006-03-31 12:43 PM
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