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Presseinfo zu Rechnungshofbericht

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Ein Teil des jüngst veröffentlichten Berichts des Rechnungshofes zur Stadtentwicklung und Stadtplanung Klosterneuburg erhält im Lichte der heute stattfindenden Verkehrsfreigabe der „Umfahrungsstraße“ eine besondere Bedeutung. Rechnungshof übt vernichtende Kritik an Stadtgemeinde Klosterneuburg. Gesamtverkehrskonzept fehlt. Einzelmaßnahmen sind teures Flickwerk, die ihr Ziel verfehlen
Hier der Link zum Herunterladen des vollständigen Rechnungshofberichtes, hier der Kurzform.  

Aspekte, die nicht das Verkehrskonzept betreffen, werden hier ausgeklammert; für eine vollständige Stellungnahme zu weiteren Teilbereichen siehe: http://unser-klosterneuburg.org/gemeinderat/arbeit08/stellungnahme-rechnungshofbericht.

 

Laut Rechnungshof wird diese „Umfahrungsstraße“ den Stadtplatz und die obere Stadt keinesfalls in dem versprochenen Ausmaß entlasten. Diese Aussage stammt aber nicht von einem „überforderten“ Rechnungshofbeamten, wie Bürgermeister Dr. Schuh in den Medien zitiert wird, sondern von einem Beamten, der Raumplanung mit Schwerpunkt Verkehrsplanung studiert hatte und - bevor er an den Rechnungshof gekommen war - in einem Ziviltechnikerbüro gearbeitet und unter anderem den Verkehrsknotenpunkt Vösendorf mitgeplant hatte.

 

Dieser Beamte fordert die Erstellung eines neuen Gesamtverkehrskonzeptes für Klosterneuburg. Klosterneuburg verfügt über ein Verkehrskonzept, dass in der Zwischenzeit schon ins Greisenalter übergegangen ist, wenn man sich die Halbwertzeit der Wirksamkeit und der Gültigkeit von Konzepten überlegt. Es stammt aus 1986 und berücksichtigt in keiner Weise die seither erfolgten politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen. Aktuelle Raumordnungsziele, die einer technischen Planung vorausgehen müssen, liegen nicht vor.

 

Nur anhand eines solchen Gesamtverkehrskonzepts können Maßnahmen geplant werden, die nachhaltig eine Verbesserung der Verkehrssituation in Klosterneuburg bewirken würden, so Schweeger, der Sprecher der Gemeinderatsfraktion PUK. Die im Moment von der Stadtgemeinde geplanten Einzelverkehrsmaßnahmen – darauf beharrt auch der Rechnungshof – seien kein Gesamtverkehrskonzept. Insbesondere sei die Bevölkerungsentwicklung – Stichwort Baulandreserve – der Stadt bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Schon deswegen würden die bestehenden Verkehrswege kaum entlastet werden.

 

Im Gegenteil: die angedachten Verkehrsmaßnahmen sind in keiner Weise angetan, den Verkehr in der Oberen Stadt zu reduzieren, sondern sie werden ihn erhöhen. Darin ist der Verdacht der PUK begründet, dass diese voreiligen und ohne Gesamtkonzept getroffenen Verkehrsmaßnahmen nichts Anderes zum Ziel haben, als das Durchfahren durch die obere Stadt dermaßen zu erschweren, damit der Schrei nach dem „Martinstunnel“ lauter werde. Das verkennt vollkommene die Tatsache, dass in dem Moment, wo der Tunnel gebaut werde, wirklich die Hölle losbreche, weil dann eine Schleuse zum Entwicklungsgebiet Tullnerfeld sich öffne. Damit würde massiv Durchzugsverkehr durch das Gemeindegebiet angezogen. Die Aussage des Rechnungshofs, dass keine Entlastung durch den Umfahrungsbau erfolgen werde, zu


missbrauchen und daraus abzuleiten, dass man den „Martinstunnel“ (= Verbindung von der „Umfahrungsstraße ins Kierlingtal) - womöglich auch noch eine Donaubrücke - bauen müsse, verkennt das wahre Problem: jeder zusätzliche Bau einer Hochleistungsstraße führt unweigerlich zu einer Zunahme an Verkehr, und hier insbesondere zu massivem Durchzugsverkehr, unter dem vor allem die Kierlinger und Maria-Gugginger Wohnbevölkerung leiden würde.

 

Der zuständige Verkehrsstadtrat kündigt die Absicht an, ein solches Gesamtverkehrskonzept 2010 in Auftrag geben zu wollen. Aus Sicht der PUK ist das viel zu spät, vor allem wenn punktuelle Einzelmaßnahmen bereits jetzt beauftragt würden. Diese würden dann mit Sicherheit nicht mit einem Gesamtkonzept zusammenpassen. Eine Konzepterstellung wurde offenbar bewusst nicht für 2009 budgetiert!

 

Ein solches Gesamtverkehrskonzept müsste Raumordnungsziele, das Einzugsgebiet, die Verkehrserreger (Betriebe, Schulen, Verwaltungseinrichtungen, Wohngebiete, Nahversorgung…), verfügbare Verkehrsflächen, ein sinnvolles miteinander verschiedener Mobilitätsträger (öffentlichen Verkehr, innerstädtische Rad- und Fußverbindungen inkl. gesicherter Schulwege, Umsteigstellen, die Flächendeckung und zeitliche Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrs, Varianten moderner bedarfsorientierter Verkehrsmittel wie z.B. Anrufsammeltaxi, ein attraktiveres Tarifsystem) mitberücksichtigen. Für die Wohnbevölkerung sind überdies verkehrsberuhigte Zonen, ein Verkehrsleitsystem, Parkraumbewirtschaftung, wesentliche Elemente von Lebensqualität.

 

Wenn allerdings nur für den motorisierten Individualverkehr geplant wird, darf man sich nicht wundern, wenn sich an der Überlastung unserer Straßen und am Mangel an Attraktivität des öffentlichen Raums nichts ändert.

Last modified 2008-12-19 10:40 AM
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