Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat
Wunsch des Gemeinderates an das Land, zunächst die Anbindung des Betriebsgebietes vordringlich und beschleunigt durchzuführen.
Dringlichkeitsantrag der BGU - Grüne Fraktion Klosterneuburg, 28. November 2003
Sachverhalt
Am 5. November 2003 hat die BH Wien-Umgebung ein verkehrs-, wasser- und forstrechtliches Genehmigungsverfahren für die Umfahrung Klosterneuburg durchgeführt. Sowohl die Anbindung des Gewerbegebietes als auch als auch die zweite Phase des Ausbaues, die Umfahrungsstraße in der Au bis zum Waisenhaus mit der Anbindung an die Albrechtstraße, wurde verhandelt.
Die, von den Gutachtern bei der Verhandlung dem Projektbetreiber (also dem Land) vorgeschriebenen Auflagen, vor allem im Bereich des Schallschutzes und der Grundwassersicherung, werden das Projekt wesentlich verteuern. Von 35 Mio € auf wahrscheinlich 50 Mio €. Die, bei der Verhandlung vorgelegten Zahlen - Verkehrsgutachten Snizek - zeigten mit erschreckender Deutlichkeit die geringen Entlastungseffekte für den Stadtplatz. Demnach sollen im Jahre 2020 statt 22 000 Autos 15 500 Autos, also um 6500 weniger, über den Stadtplatz rollen, heute sind es nach Snizek nicht ganz 20 000. Außerdem stagnierten in den letzten 10 Jahren die Verkehrsmengen nach Wien, zugenommen hat der innerstädtische Verkehr.
Den propagierten verkehrsberuhigten Stadtplatz, der wesentliche Grund für den Bau der Entlastungsstraße, den wird es daher nicht geben und die Entlastung wird kaum wahrgenommen werden können. Lärmmäßig müßte sich nämlich die Verkehrsmenge halbieren damit dies von den Anwohnern bzw. der Bevölkerung registrierbar wird. Ein anderer schwerwiegender Nachteil ist, daß man von Wien kommend von der Umfahrung nicht zum Stadtplatz abfahren kann oder vom Stadtplatz kommend nicht Richtung Wien auffahren kann. Das Zentrum ist daher nur teilweise von der Umfahrung zu erreichen. Für die Geschäfte am Stadtplatz und Niedermarkt keine sehr günstigen Aussichten.
Die Effektivität des Projekts ist daher sehr in Frage zu stellen, den enormen Kosten steht eine minimale Entlastung des Zentrums gegenüber.
Eine, auf die Anbindung des Gewerbegebietes konzentrierte erste Bauphase, bei der alle Mittel und Ressourcen für die rasche Fertigstellung dieser Baustelle gebunden werden, kann daher nur im Interesse der Klosterneuburger Bevölkerung sein. Damit wäre gewährleistet, daß Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch Großbaustellen, wie sie ja für das Umfahrungsprojekt nötig sein werden, nur auf eine Stelle konzentriert werden.
Mit der bahnschrankenfreien Anbindung des Betriebsgebiets könnten die täglichen staubedingten Behinderungen bei der Leopoldsbrücke beseitigt werden und die Stauzeiten durch Klosterneuburg von derzeit etwa 5 - 10 min in den Spitzenzeiten auf wahrscheinlich 3 - 6 min verringert werden. Wer mit dem Auto nach Wien, also in ein Ballungszentrum fährt, muß natürlich mit Stauzeiten rechnen, wie ja auch der Benützer der umweltfreundlicheren Öffis immer mit Warte- und Umsteigezeiten von 5 - 10 Minuten zu rechnen hat.
Erst nach Fertigstellung der Anbindung und einer 2 - 3 jährigen Testphase sollte dann die Entscheidung über den Weiterbau der Umfahrung fallen. Zwischenzeitlich müßte dann eine aktuelle Untersuchung durchgeführt werden, welche Entlastungseffekte für den Stadtplatz und das Zentrum durch die weiteren Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs samt begleitenden Maßnahmen (Beschleunigungen, Ampelsteuerung von den Bussen, sogenannte Buskorridore, usw.) erzielt werden können, wenn dafür auch die gleichen Mittel, wie sie für die Umfahrungsstraße notwendig sind, eingesetzt werden. Eine derartige umfassende Studie fehlt nach wie vor. Angesichts der neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes, daß zwischen 1990 und 2001 die Emissionen aus dem Straßenverkehr um 48 Prozent gestiegen sind, muß einfach jede Alternative zu einem Straßenbau, der ja wieder nur eine Förderung des klimaschädigenden Autoverkehrs ist, untersucht und umgesetzt werden.
Antrag
Der Gemeinderat tritt mit dem Wunsch an das Land NÖ als Projektbetreiber der Umfahrung heran, die Anbindung des Klosterneuburger Betriebsgebiets an die B 14 vorrangig und beschleunigt durchzuführen und alle Ressourcen und finanzielle Mittel konzentriert für dieses Vorhaben einzusetzen. Erst nach Fertigstellung der Anbindung und einer zwei- bis dreijährigen Testphase in der die Auswirkungen dieser Anbindung auf das Verkehrsgeschehen von Klosterneuburg studiert werden können, sollte die Entscheidung über den Weiterbau der Umfahrung erfolgen. In der Zwischenzeit könnte eine seriöse Untersuchung durchgeführt werden, welche Entlastungseffekte durch die weitere Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Klosterneuburg erzielt werden kann, wenn dafür die gleichen Mittel eingesetzt werden, wie sie für den Weiterbau der Umfahrung notwendig wären.
Begründung
Da bereits am 5. November das erste Genehmigungsverfahren für die Umfahrung von der BH Wien-Umgebung durchgeführt wurde und die Abt. Großprojekte im Land jetzt bereits den weiteren Baufahrplan festlegen wird, ist die Dringlichkeit gegeben.
Der Antrag wurde ohne Debatte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt.