Skip to content

Plattform Unser Klosterneuburg

PLATTFORM UNSER KLOSTERNEUBURG

11-DA: Stromlieferverträge der Stadtgemeinde

Document Actions
Der derzeitige Lieferant Wien-Strom hat in seinem Portfolio nicht nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Weiters sind die Verträge so gestaltet, dass Sparmaßnahmen bei der öffentlichen Beleuchtung keine Kostenersparnis mit sich bringen. Dringlichkeit wurde wieder einmal nicht zuerkannt.

 

                            Dringlichkeitsantrag an den Gemeinderat

                            Zur Sitzung am 29. Juni 2007

 

Gegenstand:        Vorbereitung auf Neuabschluss von Stromlieferverträgen
zum Umstieg auf Stromlieferung auf Basis erneuerbarer Quellen

Hintergrund

1.      Wien-Strom liefert nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen.

2.      Die Stadtgemeinde bezieht Strom im Gesamtausmaß von knapp 3 GWh, kann also als signifikanter Energieverbraucher im Sinne des Klimaschutzes betrachtet werden.

3.      Die Straßenbeleuchtung unterliegt einer Pauschalierung, bei der der Anschlußwert jedes Lichtpunktes als Basis der Gebührenberechnung genommen wird. Eine periodische Absenkung der Lichtstärke durch technisch mögliche Maßnahmen (z.B. in bestimmten Gebieten und zu bestimmten Tageszeiten), die sich bei anderen Abrechnungsformen in wenigen Jahren wirtschaftlich amortisieren würden, wird dadurch finanziell unattraktiv.

4.      Sowohl durch wohlüberlegte Verringerung der Wattzahl einzelner Leuchtpunkte als auch durch Umstieg auf einen Anbieter von Ökostrom kann Klosterneuburg zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und damit zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen.

5.      Der Vertrag mit Wien-Strom läuft Ende 2008 aus. Ausschreibungen müssen rechtzeitig erfolgen.

6.      Diskussionen im Verkehrsausschuss (konzentriert auf Fragen im Bereich Gewerbegebiet) haben ergeben, dass für Teile dieses Anliegens politische Entscheidungen zu treffen sind, weil unter derzeitigen vertraglichen Rahmenbedingungen die Verringerung des CO2-Ausstoßes nicht mit einer Einsparung bei Stromgebühren einhergeht.

 

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

(1)   Die Stadtgemeinde untersucht auf breiter Basis die technischen Möglichkeiten in Klosterneuburg die Leuchtstärke der Straßenbeleuchtung während der späten Nachtstunden herabzusetzen („Dimmen“ im allgemeinsten Sinn des Wortes, da Teilabschaltungen ebenfalls eine Option darstellen könnten)

(2)   Die Stadtgemeinde prüft die bestehenden Verträge mit dem Stromzulieferer auf Konformität mit den Prinzipien der Förderung des sparsamen Umgangs mit Energie und auf Möglichkeiten, auch noch während der Vertragslaufzeit einzelne Klauseln bzw. Abrechnungsmodi zu ändern.

(3)   Die Stadtgemeinde prüft die rechtlichen Möglichkeiten, bei Ausschreibung von Stromlieferungen das Kriterium der „erneuerbaren Energiequellen“ zwingend vorschreiben zu können (also keine Stromlieferungen aus fossilen oder atomaren Quellen zuzulassen)

(4)   Die Stadtgemeinde bereitet Ausschreibungsunterlagen im Sinn der Erkenntnisse aus (1) bis (3) vor.

Begründung der Dringlichkeit

·       Teilweise können bereits während der jetzt anstehenden massiven Bautätigkeit im Straßenbereich und der Errichtung damit verbundener Beleuchtungseinrichtungen Vorkehrungen getroffen werden, die eine „Dimmung“ kostengünstiger machen.

·       Vorlaufzeit für die Vorbereitung dieses Anliegens ist zu berücksichtigen.


Last modified 2007-10-01 01:05 PM
  • Luftbild Klosterneuburg (R)
  • Erdkroete (R2)
  • Boote (R3)