Stellungnahme zu Rechnungshofbericht
Hier der Link zum Herunterladen des vollständigen Rechnungshofberichtes, hier der Kurzform.
GR Dr. Schweeger-Exeli schickt voraus, dass es ein besonderes Ärgernis für die PUK gewesen sei, dass dieser Rechnungshofbericht fünf Minuten vor Beschlussfassung des Budgets diskutiert werde, wo man auf die Budgetbildung keinerlei Einfluss mehr nehmen konnte. Er glaubt, dass das ein schwerer Fehler sei und dass sich das im nächsten Rechnungshofbericht, der in ein paar Jahren komme, niederschlagen werde. Er geht sodann auf einige Punkte ein.
Der erste Punkt sei in Bezug auf die Planung und die Baudirektion, wo ein organisatorischer Hinweis gegeben wurde, und wo ihm die Beantwortung durch die Stadtgemeinde etwas kryptisch erscheine. Der Rechnungshof kritisiere, dass Raumplanung und Baubehörde, also ein planendes Instrument und ein ausführendes, kontrollierendes Instrument, in ein- und derselben Stelle vereint seien. Das widerspreche dem grundsätzlichen Mehraugenprinzip. Die Maßnahmen, die im heurigen Jahr vorgenommen worden seien, verändern das aber im Prinzip gar nicht. Es werde die Stadtplanung als Stabstelle der Baudirektion angesehen. Das halte er für grundsätzlich problematisch, und zwar aus dem simplen Grund, nicht weil er dem Herrn Baudirektor misstraue, sondern weil Raumordnung das übergeordnete Problemfeld darstelle und sich erst von einer Raumordnung und –planung entsprechende Maßnahmen ergeben. Hier sei eigentlich die umgekehrte Logik anzuwenden. Diesem Ansinnen des Rechnungshofes sei seiner Meinung nach in keiner Weise Rechnung getragen worden.
Der zweite Punkt sei die Machbarkeitsstudie zur Bildung einer Immobiliengesellschaft und des Verkaufs der Immobilien. Hier seien eine ganze Reihe von Punkten, die gravierend und aufgezeigt worden seien. Einer der Punkte sei, dass der Stadtgemeinde und dem Gemeinderat zugemutet worden sei, mit völlig unzureichenden Planungsunterlagen eine Entscheidung zu Gunsten einer solchen Immobiliengesellschaft zu fällen. Hier habe Gott sei Dank die VOP (Vereinigte Opposition), um die Nomenklatur STR Mag. Wimmers zu benützen, die Notbremse ziehen können. Wenn er daran denke, wie die abenteuerlichen Prognosen, die die Banken damals getroffen haben, aus dem Licht der heutigen Wirtschaftskrise angesehen werden, könne man nur sagen, die Regierenden könnten froh sein, dass die Opposition den Immobilienbesitz der Stadtgemeinde gerettet habe. Anders könne man das nicht nennen.
Auf Grund eines Zwischenrufes GR DI Hofbauers, der Bürgermeister solle froh sein, meint GR Dr. Schweeger-Exeli, es müssten eigentlich alle froh darüber sein und fährt in seiner Wortmeldung fort. Dass keine Ziele verbunden gewesen seien, sei natürlich nicht ganz richtig. Das einzige Ziel – was nicht laut ausgesprochen wurde - war, cash flow zu erzeugen für das aktuelle Budget. Das erinnere ihn an eine Vorgehensweise, die einem vielleicht ein bisschen komisch vorkommen könnte, wenn man sagte, sein Auto deshalb zu verkaufen, um sich das Benzin leisten zu können. Das wäre für ihn in die gleiche Kategorie einzuordnen. Was ebenso schwierig sei, sei die Frage der Konzeptlosigkeit dieser Vorgehensweise, weil sie in Wirklichkeit nur den Zweck habe, den cash flow zu generieren. Das zeige sich daran, dass offensichtlich nicht geplant gewesen sei, nennenswerte Veränderungen an der Art und Weise vorzunehmen, wie die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit ihren Immobilien umgehe. Die Verwaltung der Immobilien sei auf mehrere Gruppen verteilt, wobei er nicht unterstelle, dass das irgendeine besonders schlecht mache, aber es sei nicht koordiniert. In diesem Fall könnte man mit Sicherheit – was auch der Rechnungshof herausgehoben habe – durch entsprechende Koordination und Neuaufstellung dieses Aufgabengebietes deutliche Synergien erzielen. Diese Synergien würden allen zugute kommen. Besonders faszinierend sei für ihn, dass der Rechnungshof feststellte, dass € 204.000,-- gezahlt worden seien, wobei vermutlich insgesamt eine Summe von € 14.400,-- alleine für die Bewertung dieser Immobilien zuviel gezahlt worden sei, und zwar deshalb, weil eine Pauschalsumme über Einheiten genommen worden sei, die keineswegs einen gleichen Müheaufwand bedeutet habe die Unterlagen herzustellen, z.B. wenn man von Eigentumswohnungen, die sich alle im selben Gebäude befinden, ausgehe. Es sei auch nicht untersucht worden, dass diese Konstruktion, die er aus volkswirtschaftlicher Sicht steuerrechtlich für problematisch gehalten habe, nämlich die Möglichkeit, Vorsteuerabzüge zu lukrieren, diese ganzen Konstruktionen vermutlich ohnehin nicht Maastricht-konform seien. Eigentlich sei das, wenn man genau hingeschaut habe, schon klar gewesen. Ähnliche Konstruktionen wackeln auch bei der ASFINAG. Das sei hier durchaus vergleichbar, es seien letztlich Schulden oder Verbindlichkeiten, die der Stadtgemeinde zugeschlagen werden müssen.
Ein weiterer Problempunkt seien die Aufschließungskosten. Es gebe sehr ausgiebige Untersuchungen in Deutschland, dass Infrastruktur-Baumaßnahmen sich in Wirklichkeit nicht amortisieren. Die kapitalisierten Entstehungskosten und die zu erzielenden Einnahmen auf Grund von kurzfristigen Investitionen, kurzfristigen Einmalzahlungen und langfristigen Rückzahlungen amortisieren sich nicht, vor allem dann nicht, wenn das in der Pampa sei oder in einem neu geschaffenen Bereich. Natürlich sei das ähnlich schwierig in ganz verdichteten Zonen, wo auch der Bau von Infrastruktur sehr viel teurer ist. Es befinden sich in dieser Stadtgemeinde keine Unterlagen, weil hier keine Projekteplanung und –berechnung stattfinde. Das werde massiv vom Rechnungshof kritisiert, der ein Beispiel heraus genommen habe, wo es sich gerade ausgehe. Dort sei sozusagen der Aufwand mit dem Ertrag in etwas auf gleicher Höhe. Er wisse, dass die Problematik darin bestehe, dass es Vorschriften seitens des Landes gebe, wie die Kennziffern zu berechnen seien. Die Kennziffern ermöglichen im Grunde genommen nicht eine korrekte Art und Weise der Darstellung. Das müssen die verantwortlichen Beamten genau wissen und sie wissen es auch. Da hätte man etwas tun und beim Land protestieren und intervenieren müssen, um hier das auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen. Es könne auf der einen Seite nicht etwas vom Rechnungshof kritisiert werden, dass etwas nicht gemacht werde und auf der anderen Seite das Land Berechnungsmodi vorschreibe, die nicht sehr sinnvoll seien. Der Dreck bleibe an der Gemeinde hängen, weil es keine vernünftige Berechnungs- und Planungsgrundlage gebe. Daher schlage er noch einmal vor, bei jedem größeren Projekt – ob Straßen- oder Infrastrukturprojekt – eine komplette Kostenstellenplanung auf die Beine zu stellen, wo die Gesamtkosten des Projektes, gerechnet auf die Lebensdauer, vorgenommen werde. Dann könne man sehen, ob man es mache oder nicht mache. Dann habe man eine geeignete Entscheidungsgrundlage.
Eine ganz wesentliche Frage sei jene nach dem Verkehrskonzept. Hier habe man ein Verkehrskonzept, dass in der Zwischenzeit schon ins Greisenalter übergegangen sei, wenn man sich die Halbwertzeit der Wirksamkeit und der Gültigkeit von Konzepten überlegt. Es sei aus 1986 oder 1987 gewesen und nach diesen Konzepten werde hier vorgegangen – weiterhin, obwohl die Konzepte aus heutigem Gesichtspunkt nicht ausreichend abgefasst seien. Man habe auch zu wenige Ziele. Die Ziele, die darin verankert sein müssten, seien Ziele nach den entsprechenden Gesetzen der Raumordnung und nicht Ziele, die ein technischer Planer vorlegt, die also von einem Raumplaner kommen müssen. Der Verkehr sei grundsätzlich der Raumordnung nachrangig. Wenn man hier ein Verkehrskonzept machte, müsse sich das am örtlichen Entwicklungskonzept und anderen Planungen orientieren.
Besonders erschwerend sei, dass die Stadtgemeinde sich bemüht habe, die Planungen, die vor allem seit letztem Sommer vorgetragen worden seien, als Verkehrskonzept zu bezeichnen – was sie nicht sind. Sie seien eindeutig kein Verkehrskonzept. Offensichtlich habe man in der schnoddrigen Weise im Jänner oder Februar, als die Stadtgemeinde auf den ersten Entwurf des Rechnungshofberichtes reagiert habe, das angekündigt, aber geglaubt, diese Beamten dort müssten völlig verblödet oder Dodeln sein, die den Unterschied zwischen Verkehrskonzept und Straßenbaumaßnahmen nicht verstehen. Das, was hier jetzt das ganze Jahr 2008 bis heute vorgelegt wurde, seien Straßenbaumaßnahmen. Das seien keine Maßnahmen, die einen größeren Zusammenhang herstellen zwischen Bedürfnissen der Wohnbevölkerung und Zielen, die mit Verkehrs- und Raumordnungspolitik insgesamt gemacht werden müssen und dem, was dann tatsächlich geplant werde. Er denke, dass eine elementare Anforderung an die Planung des Budgets für das nächste Jahr gewesen wäre, die entsprechenden Geldmengen an die richtigen Stellen zu setzen. Das geschehe aber nicht. Er möchte das, was GR Pröglhöf gesagt hat, noch einmal in Erinnerung rufen. Es gebe 161 ha an Baulandreserve. Wenn man diese 161 ha herunter bricht auf eine halbwegs vernünftige Parzellengröße, so habe man 2.000 Parzellen, die verbaut werden können. Wenn er mit der äußerst konservativen Vorstellung heran gehe, dass dort drei oder vier Leute pro Parzelle leben können, dann komme man auf 6.000 – 8.000 Menschen, die in der Stadtgemeinde ihren Wohnsitz nehmen würden. Das werde selbstverständlich nicht in den ganzen Detailplanungen, die hier vorliegen, berücksichtigt.
Der Rechnungshof stelle auch weiterhin fest, dass unter Berücksichtigung gerade dieser jetzt genannten Tatsachen, die beabsichtigte Verkehrsentlastung durch die „Umfahrung“, vor allem des Stadtplatzes, nicht stattfinden werde. Es werde auch die ganze Obere Stadt nicht in dem geplanten Ausmaß entlastet werden können. Auch die Verkehrsmaßnahmen, die seitens DI Kiener angedacht seien, seien in keiner Weise angetan, den Verkehr in der Oberen Stadt zu reduzieren, sondern sie werden ihn erhöhen. Das sei ihm auch als Paradoxie erschienen, doch hänge das aber damit zusammen, dass die Leute dort im Kreis herum geführt werden und in Wirklichkeit die Verkehrserreger gar nicht in Betracht gezogen worden seien, sodass ein Mehr an Verkehr dort auftreten werde. Sein Verdacht sei, dass diese voreiligen und ohne Gesamtkonzept getroffenen Verkehrsmaßnahmen nichts Anderes zum Ziel haben, als das Durchfahren durch Klosterneuburg oder das Fahren in Klosterneuburg dermaßen zu erschweren, damit endlich der Tunnel gebaut werde – unter vollkommener Verkennung der Tatsache, dass in dem Moment, wo der Tunnel gebaut werde, wirklich die Hölle losbreche, weil dann das Tullnerfeld sich öffne. Dann habe man die Schleuse offen und den gesamten Verkehr durch das Gemeindegebiet. Dies aus den Augen zu verlieren oder sogar den Rechnungshof zu missbrauchen und daraus abzuleiten: weil keine Entlastung durch den Umfahrungsabschnitt gebracht werde, müsse man den Tunnel bauen und womöglich auch noch die Brücke, verkenne dass in Wirklichkeit jeder zusätzliche Bau einer Hochleistungsstraße unweigerlich mit einer Zunahme an Verkehr verbunden sei.
Da es hier sehr viel um Planung gehe und der Rechnungshof kritisiere, dass die Planung in Klosterneuburg teuer sei, müsse man sich natürlich auch anschauen, wodurch diese Kosten entstehen. Die Kosten entstehen aus seiner Sicht aus mehreren Sachverhalten. Er unterstütze das von STR Dr. Pitschko genannte Wort „Flickwerk“ vollkommen –und es sei ein noch dazu teures Flickwerk, das € 800.000,-- im Laufe der letzten sechs Jahr gekostet habe. Er denke, einen einzigen Ingenieur bei hoch sensiblen Fragen zu verwenden, hoch verrückt sei. Er glaubt, dass man mit dem Argument der Stadtgemeinde, einen mit dem historischen Wachstum vertrauten Menschen zu beauftragen, der sich mit neuen Sachverhalten nicht auseinander setzen müsse, in Wirklichkeit ein Scheuklappenprinzip in den Vordergrund gestellt habe. Er glaube, dass man in Klosterneuburg unter Abnahme dieser Scheuklappen vielleicht einmal über die Grenze schauen könnte. Es gebe nämlich anderswo Gemeinden, die durchaus moderne Raumplanung machen, die in höherem Maße Vertragsraumplanung einsetzen und die in der Lage seien, das Überhandnehmen des motorisierten Individualverkehrs in suburbanen Gegenden, wie unser Klosterneuburg tatsächlich ist, ein bisschen einzubremsen. Das setze aber voraus, dass eine umfassende Planung gemacht werde und aus seiner Sicht der Appell, der seitens des Rechnungshofes gemacht werde, in diese Richtung zu interpretieren sei. Man brauche komplexe, innovative Raumplanung; man brauche eine auf den Zielen dieser Raumplanung aufbauende gute Verkehrspolitik, ein gutes Gesamtverkehrs- und Mobilitätskonzept in Klosterneuburg, dass selbstverständlich andere Mobilitätsträger als den reinen Straßenverkehr einbeziehe – sprich den öffentlichen Verkehr, vor allem die Möglichkeit seiner Beschleunigung und Attraktivierung, Radwege, sehr wichtig auch die fußläufigen Verbindungen der Schulwege, sodass die Kinder nicht bis vor das Klassenzimmer gebracht werden müssen, was dazu beitragen würde, den Verkehr in den Griff zu bekommen und extrem teure Infrastrukturprojekte, deren Nutzen nicht nur zweifelhaft, sondern voraussehbar negativ seien, zu unterlassen.
Abschließend möchte er sagen, dass er schon gespannt sei, was die Aufsichtsbehörde – das Land NÖ., die den Bericht gleichzeitig wie der Gemeinderat erhalten habe – zum Bericht sagen werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass es dazu schweigen werde. Er dankt sodann für die Aufmerksamkeit.
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GR Pröglhöf möchte nochmals erwähnen, dass die Stadt- und Verkehrsplanung seit Jahren immer wieder an die gleichen Anbieter vergeben werden. Der Ausdruck GR Dr. Schweeger-Exelis, es sei verrückt, sei nicht der richtige dafür. In ihren Augen entstehe dadurch eine gewisse Abhängigkeit voneinander. Der Bürgermeister habe in seiner Aussendung damals in der Zeitung geschrieben, es sei ein Vertrauensverhältnis und das sei sehr wichtig. Sie würde meinen, es entstehe eine gewisse Abhängigkeit bei den Planungsbüros unter dem Motto: „Wess’ Brot ich ess’, dess’ Lied ich sing’.“ Sie möchte kommentarlos auf diverse Ortsbildgutachten, die von DI Hary gemacht worden seien, hinweisen. Das Zweite sei das örtliche Entwicklungskonzept, was der Rechnungshof kritisiere. Sie habe sich alte Gemeinderatsprotokolle angesehen, wo das örtliche Entwicklungskonzept im Gemeinderat diskutiert worden sei. Da habe der damalige zuständige Stadtentwickler, der leider zu früh verstorbene Vzbgm. Schmid u.a. gesagt, es sei keinesfalls anzustreben, dass diese Stadt auf mehr als 35.000 Einwohner anwachse. Das sei für die Lebensqualität der Menschen und die Infrastruktur nicht gut. Man schaffe das einfach von der kommunalen Leistung nicht. Die Stadtgemeinde wisse ganz genau, wie viel Baulandreserve sie habe. Nachdem der Rechnungshof nicht gerade dumm sei, könne er sich genau ausrechnen und sagen, dass in kürzester Zeit mittelfristig – somit bald – diese Stadt weit über 35.000 Einwohner anwachsen werde. Alle längerfristigen Infrastrukturmaßnahmen, die jetzt gesetzt werden – der Ausbau des Gymnasiums, Schulenerweiterung, Straßen etc. – werden das alles nicht mehr fassen können. Man müsste daher wieder bei „Adam und Eva“ anfangen zu planen und die Infrastruktur erweitern. Es sei ihr diese Wursteleiplanung in der Raumplanung in Klosterneuburg völlig unverständlich, die schon über Jahrzehnte gehe und das seien die Sünden, die die Bevölkerung auszubaden habe, dass hier nicht einmal eine gescheite Linie gemacht werde. Man müsse den Tatsachen in die Augen sehen, wie viel Baulandreserven vorhanden seien. Rückgewidmet könne nicht mehr werden, weil dann Abschlagszahlungen zu leisten wären. Diese Stadt werde einfach über 35.000 Einwohner anwachsen und werde ihre Mentalität und ihr Gesicht total verlieren. Dass die Gemeinde auf diesen Hinweis des Rechnungshofes einfach darauf sage und es quasi wegwische, es wäre die Infrastruktur - wie schon bisher - auf das komplette Bauland bemessen, welches auch die Baulandreserve beinhalte, finde sie als Chuzpe, denn der Rechnungshof weise darauf hin, dass die Infrastruktur, die jetzt gebaut werde, im Jahr 2020 nicht mehr ausreichend sei für das, was die Gemeinde an Baulandreserve bzw. Anwachsen der Bevölkerung geplant habe und was aber im örtlichen Entwicklungskonzept nicht wirklich geplant sei. Das sei in ihren Augen ein wirkliches Durcheinander. Die Frage sei, wer das dann ausbaden werde. Es werden die Leute sein, die herausgezogen sind bzw. der Rest der Bevölkerung. Man werde im Verkehr ersticken. Es werde eine Umfahrung der Umfahrungsstraße, oder besser gesagt eine Entlastungsstraße der Entlastungsstraße vielleicht gebaut werden.
Abschließend möchte sie noch dazu sagen, dass sie nicht der Meinung GR DI Hofbauers sei, dass diese Umfahrung für Klosterneuburg gebaut wurde. € 77 Mio. gebe das Land nicht aus für Klosterneuburg, damit das Gewerbegebiet erschlossen werde. Das sei 100 %ig für das Tullnerfeld gemacht. Klosterneuburg habe als Draufgabe die Erschließung des Gewerbegebietes bekommen. Wenn man sich durchliest, was da verbaut worden sei an Beton, Eisen – da werde einem schlecht. Wenn jemand glaube, dass dann der Verkehr aus dem Tullnerfeld nicht durch unsere Stadt auf der ehemaligen B14 strömen werde, der irre. Es werde dort und da ein Stau sein. Es habe sich dann nichts geändert, als dass eine Au zerstört wurde und dass man ortsfremden Verkehr in der Stadt habe. Der hausgemachte Verkehr sei anscheinend nicht steuerbar.
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GR Dr. Schweeger-Exeli freut sich, dass ein Gesamtverkehrskonzept geplant sei, doch der Zeitpunkt 2010, den STR Hava vorgeschlagen habe, sei zu spät. Wenn die Beobachtungszeit März/April, die laut DI Kiener die verkehrsintensivsten Monate seien, zu Ende sei, dann müsse man eben die Kosten für ein solches Verkehrskonzept für das folgende Jahr budgetieren und nicht für 2010. Es wäre aus budgetpolitischer Hinsicht ein Fehler, das nicht sofort vorzusehen. Schön langsam kommen ihm die Streitereien betreffend Verkehrsprognosen 2010 oder 2020 absurd vor. Prognosen seien auf Statistiken aufbauende Modellrechnungen, die natürlich ein gewisses Ausmaß an Ungewissheiten beinhalten. Man habe glücklich und froh auf Grund solcher Prognosen diese unselige Umfahrung bauen lassen, aber wenn ein Rechnungshofbeamter, der das noch dazu studiert hat, sich solcher Zahlen bediene, dann werde gefragt, woher er diese Zahlen habe und bemerkt, dass er das schließlich nicht wissen könne. Er fragt, was dann die Leute gewusst haben, die diese Umfahrung bewilligt haben. Diese Schizophrenie könne er hier nicht dulden – entweder hopp oder drop.
In Zusammenhang mit der Wortmeldung GR DI Hofbauers merkt er an, dass der Rechnungshof eine Kontrollbehörde und keine Controlling-Behörde sei. D.h. mit anderen Worten komme der Rechnungshof Jahre nach dem etwas passiert sei und erzähle etwas, was nicht gerade ideal gewesen sei. Er habe unmittelbar keine Steuerungsfunktion - was er schade finde -, aber immerhin sollte man diesen Punkt dann nutzen, dass es eine Lernschleife für die Stadtgemeinde, die Politik und die Beamtenschaft sei, es dann anders zu machen und sich nicht neuerlich den Kritikpunkten auszusetzen. Die meisten Kritikpunkte seien massiv. Es gebe somit keinen Grund, sich nicht bei jedem einzelnen Punkt zu überlegen, ob man was tue oder nicht tue. Er könne z.B. zustimmen, was STR Dr. Pitschko gesagt habe, dass man z.B. politisch diese Art der Parkraumbewirtschaftung nicht wolle, es aber vielleicht ein Gesamtmobilitätskonzept ergäbe, auf Grund dessen es man das wieder anders ansehen und auf andere Beine stellen sollte. Wenn es nach dem bisherigen Willen von Bürgermeister Dr. Schuh oder DI Kiener gehe – werde man am Stadtplatz bereits der Bagger auffahren lassen und dort die Hölle in Klosterneuburg anheizen, sodass es echt schwierig werde, dort zu fahren und des Weiteren befürworten, noch weitere Straßen zu bauen, um nicht dort im Stau stehen zu müssen.