Skip to content

Plattform Unser Klosterneuburg

PLATTFORM UNSER KLOSTERNEUBURG

Kontrolle, Messung

Document Actions


Emission und Immissionen

Diese beiden Begriffe haben trotz ihres ähnlichen Klangs eine sehr unterschiedliche Bedeutung. Emission bezieht sich auf den Schadstofferzeuger (Schadstoff im weitesten Sinn des Wortes, weil Strahlung, Lärm hier auch dazu zählt), sei es nun eine Fabrik, ein Auto, eine Heizanlage, ein Schlossereibetrieb usw. Immission bezieht sich hingegen auf den Ort, wo der Schadstoff einlangt.

Am Ort der Emission ist meist, aber nicht immer, die Schadstoffkonzentration am höchsten. Bei verschiedenen Luftschadstoffen ist das nicht so, weil manche sich erst zeitlich versetzt unter bestimmten Umweltbedingungen in physikalischen und chemischen Prozessen bilden, wie z. B. Ozon, Feinstaubpartikel aus sog. Vorläufersubstanzen.

Letztlich relevant für den Menschen ist die Immission, weil es das ist, was man/frau einatmet, hört oder auf einen einwirkt. Für den „Techniker“ ist oft die Emissionsbetrachtungsweise wichtiger, weil dort seine Eingriffsmöglichkeiten bestehen.

Grenzwerte

Ein schwieriges Kapitel, weil sehr häufig willkürliche Grenzen vom Gesetz her bestimmt werden, die das Ergebnis eines mühsamen Gerangels zwischen den Lobbys der Schadstofferzeuger (die vor allem ihre Investitionen sichern wollen) und den diversen auf Gesundheit bedachten Organisationen und Politikern darstellt.

Wie weit solche Grenzwerte auseinanderklaffen, lässt sich am Beispiel „Mobilfunk“ am besten zeigen. Hier setzt die ÖNORM einen technischen Grenzwert, bei dem die Mikrowellenstrahlung gerade noch keine messbare (sprich: fühlbare) Erwärmung in der Umgebung mit sich bringt. Amtliche Grenzwerte sind in Österreich gar nicht definiert, in vergleichbaren Ländern wie Deutschland sind diese sehr hoch und wurden noch nie überschritten. In der Praxis weist die Leistungsflussdichte der Mobilfunkeinstrahlung extrem unterschiedliche Immissionswerte auf: Werte zwischen 0,10 und 11.630, gemessen in Mikro-Watt pro Quadratmeter (μW/m²). Das sind Unterschiede bis zu einem Faktor von 100.000. Für den Mobilfunk-Empfang wäre jedoch eine Leistungsflussdichte von nur 0,01 μ/m² ausreichend!

Ein Zahlenspiel zum Vergleich, bezogen auf die gepulsten Mikrowellen des Mobilfunks, die den möglichen Bereich der Grenzwertdefinition aufzeigt: Größenordnungen von 1:1010 !!! (das ist 10 000 000 000 – das zehn Milliarden-fache) treten hier auf:

10.000.000 μW/qm

Thermische Effekte, d. h. Körper oder Körperteile werden übermäßig warm

9.000.000 μW/qm

Grenzwert BRD 26. BImSchV, Verordnung für das E- Netz (1800 MHz )

4,500.000 μW/qm

Grenzwert BRD 26. BImSchV, Verordnung für das D-Netz (900 MHz )

90.000 μW/qm

Grenzwert Italien, Luxemburg, Polen, Ungarn, Bulgarien, Russland, China

Grenzwert Schweiz für das E-Netz (gilt nur in sensiblen Innenräumen)

45.000 μW/qm

Grenzwert Schweiz für das D-Netz (gilt nur in sensiblen Innenräumen)

10.000 μW/qm

Empfehlung Ecolog-Institut nach Sichtung wissenschaftlicher Daten (2001)

DNA-Schäden, Immunstörung, T-Zellen-Stimulation (Philips, Lai, Vesenko)

5.000 μW/qm

Erhöhte Durchlässigkeit der Blut-Hirnschranke bei Ratten (Brun, Salford, u.a.)

1.600 μW/qm

Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 5 Generationen (Magras 1997)

Motorik- und Gedächtnisstörungen bei Kindern (Kolodynski 1996)

1.000 μW/qm

Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen

(v. Klitzing 1994, Adey u.a. 1980)

Richtwert Stadt und Land Salzburg für die Summe aller Mobilfunkanlagen (1999)

Salzburger Resolution, getragen von 19 internationalen Wissenschaftlern (2000)

Empfehlung Bundesärztekammer u. a. Ärzteorganisationen (Eckel u.a. 2002)

250 μW/qm

Richtwert Salzburg für Mobilfunk-Einzelanlagen (1999)

200 μW/qm

Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999)

100 μW/qm

Empfehlung Europäisches Parlament (Wiss. Direktion STOA, 2001)

Empfehlung Dr. Neil Cherry (Lincoln Universität Neuseeland, 1998)

Dieser Wert gilt bereits als hohe Belastung ( v. Klitzing, Prof. Käs, Maes)

10 μW/qm

Empfehlung Dr. Lebrecht von Klitzing (2001)

1 μW/qm

Empfehlung Dr. Gerd Oberfeld, Sanitätsdirektion Salzburg für Innenräume (2002)

Vorsorgerichtwert Wachbereiche (Resolution Bürgerforum 1999)

0,1 μW/qm

Richtwert Baubiologie für Schlafbereiche ( IBN Maes 2000 )

Veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen (Bahmeier)

0,01 μW/qm

Vorsorgerichtwert Ruhebereich (Resolution Bürgerforum 1999)

~ 0,01 – 1μW/qm

Zivilisatorischer Durchschnitt in Häusern (Maes 1995 – 2000)

0,01 - 0,001 μW/qm

Optimale Funktion eines D- oder E- Netz-Handys gewährleistet

>0,000001 μW/qm

Natürliche Hintergrundstrahlung (Neitzke)

Quelle: Umweltanalytik Wolfgang Maes

Natürlich scheut sich der Gesetzgeber darüber hinaus, den Summenwirkungen verschiedener Emittenten zentrale Bedeutung zugrunde zu legen, obwohl diese gerade für die Immisionsbetrachtung besonders wichtig wäre.

Vorsorgewerte

"Nach dem Vorbeugeprinzip ist die Gesellschaft verpflichtet, umsichtige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende wissenschaftliche Belege dafür vorliegen, dass Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben könnte." Europäisches Parlament, PE Nr. 297.563 (Februar 2001)

Auszüge aus einer Vorlesungsunterlage der WU-Wien (Prof. Uwe Schubert et al.):

Umweltpolitische Strategien

Die Ansatzmöglichkeiten der Umweltpolitik sind breit gefächert, und können vereinfacht dargestellt mittels eines Spektrums zwischen Nachsorge (Kuration) und Vorsorge (Prävention) eingeteilt werden. Die unterste Stufe der Umweltpolitik beschäftigt sich dementsprechend mit der Reparatur von Umweltschäden und deren Kompensation. Auf der zweiten Stufe liegt das Ziel beim nachgeschalteten, entsorgenden Umweltschutz, wobei auch versucht wird, die durch die Produktion und den Verbrauch von Gütern entstehende Umweltschädigung zu reduzieren. Auf der dritten Stufe wird von der Kuration auf die Prävention mittels ökologischer Modernisierung in Form von umweltverträglicher Technik übergegangen, während die vierte Stufe durch einen ökologischen Strukturwandel gekennzeichnet ist, der eine Anpassung des ökonomischen Systems an das ökologische System voraussetzt. Je höher also die Ebene, auf der Umweltpolitik gemacht wird, desto stärker sind auch die Auswirkungen auf das ökonomische System. Dies ist allerdings nicht unbedingt mit einer höheren staatlichen Eingriffsdichte gleichzusetzen, da neben den regulativen Maßnamen auch marktliche und kooperative Maßnahmen zum Einsatz kommen.

Last modified 2006-01-11 02:12 PM