Woran erkennt man zahnlose Gesetzgebung?
Soll- und Kann-, statt Muss-Bestimmungen
Häufige Verwendung der Worte „geringfügig“ und „erheblich“
Fristen bis zum Sankt Nimmerleinstag
Keine Sanktionen für Gesetzesbruch
Kein subjektiv öffentliches Recht des einzelnen Bürgers (Nur Behörde hat Parteien- bzw. Aufsichtsrecht)
Umweltschutz weicht den „Sachzwängen“ – z.B. wirtschaftlichen Erwägungen
Undurchschaubare Komplexität, Kompetenzverteilung, zuständige Anlaufstelle für Klagen und Beschwerden Kafkaesk
Last modified
2006-01-11 01:37 PM